Fachliche Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen (Bildungswert des Fachs)
Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen führen pharmazeutische Tätigkeiten unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers aus. Inhaltlich bilden die pharmazeutischen Tätigkeiten den Schwerpunkt in einzelnen, anderen Fächern. Im Fach „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ werden sie nun zusammengeführt. Im Mittelpunkt steht deren Organisation im Apothekenbetrieb, deren Qualitätssicherung durch Qualitätsmanagement (QMS) und deren Dokumentation gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
Die Entwicklung der Informationstechnologien durchdringt mit zunehmender Geschwindigkeit alle Bereiche der Lebenswelt in der Gesellschaft. Viele Entwicklungen, die zukünftig bedeutsam sein werden, sind noch nicht bekannt. Die Schülerinnen und Schüler stehen vor der Herausforderung, sich in einer ständig wandelnden Welt zurechtzufinden, die von Informationssystemen geprägt ist, und sollen die darin enthaltenen Chancen erkennen, sowie einen geeigneten Umgang mit möglichen Risiken finden. Im Fach Apothekenpraxis ist ein offener, reflektierter, aber auch kritischer Umgang mit Informationstechnologien und ihren Auswirkungen notwendig. Voraussetzung dafür ist ein Verständnis für die grundlegenden Funktionsweisen und wesentlichen Merkmale der apothekenüblichen digitalen Technologien. Deshalb ist es wichtig, die Schülerinnen und Schüler für den anwendungsbezogenen und rechtskonformen Einsatz mit diesen Technologien und ihren Funktionsweisen zu befähigen. Eine wichtige Zielsetzung des Bildungsplans ist es daher, anschauliche und berufsbezogene Zugänge zu eröffnen. Die Schülerinnen und Schüler weisen eine Heterogenität in ihren digitalen Kompetenzen, in der Altersstruktur und der Schulbildung auf. Deshalb ist insbesondere zu Beginn des ersten Schuljahres Zeit für eine Angleichung in digitalen Grundkenntnissen einzuplanen.
Jede Apotheke muss ein QMS betreiben (§2a Apothekenbetriebsordnung). Insofern müssen die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen, die Philosophie, die Struktur und die Elemente eines QMS kennen und auf den jeweiligen Apothekenbetrieb sachgerecht anwenden können. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler am Betrieb und der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems verantwortlich mitwirken mit dem Ziel der Nachhaltigkeit.
Um den sich ständig verändernden fachwissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen, soll im Unterricht auf eine praxisnahe Ausbildung geachtet werden. Unabdingbar ist der Einsatz aktueller apothekenüblicher Hard- und Software. So sollen die Schülerinnen und Schüler z. B. befähigt werden, Prüfungen an Fertigarzneimitteln und sämtliche Dokumentationen durchzuführen sowie einfache Bestimmungen physiologischer Parameter sachgemäß und richtig durchzuführen und fachgerecht zu beraten.
Im gesamten Fach „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ werden die Klassen geteilt und in Gruppen unterrichtet, sodass durch diese Rahmenbedingungen eine handlungsorientierte Themenbearbeitung und ein fächerübergreifender Ansatz durchgängig zu verfolgen möglich ist.
2. Hinweise zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Digitale Grundkompetenzen sind vorangestellt, sodass die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schülern spiralcurricular erfolgen kann. Neues Wissen kann je nach Vorwissen konsolidiert bzw. aufgebaut, in Realsituationen sinnvoll und vielfältig miteinander vernetzt und dann in Anwendungs- und Verwendungssituationen genutzt werden. Die digitale Mündigkeit und gesellschaftliche Teilhabe der Schülerinnen und Schüler soll gefördert werden.
Lernarrangements ermöglichen es den Lernenden ihre Ziele und ihre Arbeitsprozesse selbstständig zu planen, zielorientiert zu kontrollieren und gewonnene Kenntnisse zu übertragen, wobei sie die hierfür erforderlichen digitalen Ressourcen sachgerecht einschätzen können. Sie können bewusst ausgewählte Lösungsstrategien einsetzen und ihre Ergebnisse dokumentieren. Im Teilgebiet „Qualitätsmanagement“ entwickeln und vertiefen die Schülerinnen und Schüler eine verantwortungsvolle und selbstreflektierte Arbeitsweise als Grundlage und Grundhaltung für alle Tätigkeiten in der Apotheke. Der Unterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler zur Einsicht in Notwendigkeit für lebenslanges Lernen. Die Lernenden übernehmen Verantwortung für ihr Lernen und Handeln.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.