Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ lernen die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen theoretischen Grundlagen der anorganischen und organischen Chemie sowie der pharmazeutischen Analytik.
Besondere Berücksichtigung finden dabei das Denken in Modellvorstellungen und Basiskonzepte (z. B. Donator-Akzeptor-Prinzip, Struktur-Eigenschafts-Beziehungen, Stoff-Teilchen-Ebene) der allgemeinen Chemie. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die Systematik der anorganischen und organischen Chemie. Sie schätzen die physikalischen und chemischen Eigenschaften pharmazeutisch wichtiger Elemente und ihrer Verbindungen anhand der chemischen Struktur und der funktionellen Gruppen ab. Grundlegend ist das Verständnis der chemischen Bindungen, welches anhand fächerübergreifender Sachverhalte geübt werden soll.
Im Fach „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ werden die Grundlagen für das Verständnis der praktischen analytischen Chemie gelegt, darüber hinaus bilden chemische Grundlagen die Basis für das Verständnis zentraler Sachverhalte der „Galenik“, „Galenischer Übungen“, der „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Ernährungskunde, und Diätetik“, „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“, „Übungen zur Drogenkunde“ sowie „Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde“. Kennzeichnend für die „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ ist der Zusammenhang zwischen der chemischen Struktur der Arznei- und Hilfsstoffe und ihren pharmakologischen und galenischen Eigenschaften.
Sie übertragen ihr chemisches Wissen auf die berufliche Praxis, beispielsweise die Ausgangsstoff- und Arzneimittelprüfung sowie die Arzneimittelherstellung und leisten damit einen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Dabei achten sie auch auf die sachgerechte Entsorgung von Chemikalien und Arzneimitteln unter Beachtung von Umweltaspekten.
Das Fach baut auf mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnissen aus der Sekundarstufe I auf. Von Vorteil sind mathematisch-naturwissenschaftliches Interesse und die Fähigkeit zum abstrakten Denken. Aufgrund zunehmender Heterogenität sollen unterstützend auch Methoden zur Binnendifferenzierung und individuellen Förderung eingesetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich chemische Inhalte mithilfe digitaler Medien. Dazu nutzen sie auch digitale Medien zur Recherche und Darstellung.
Bei jeder Bildungsplaneinheit sind pharmazeutisch relevante Beispiele besonders zu berücksichtigen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.