Fachliche Vorbemerkungen
Der Arbeitsbereich der modernen physikalischen Chemie stellt eine wesentliche Schlüsselqualifikation in der Ausbildung zum Umweltschutztechnischen Assistenten, zur Umweltschutztechnischen Assistentin dar. Das Fach „Physikalisches und physikalisch-chemisches Praktikum“ vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen und vertieftes Fachwissen und legt Grundlagen für die komplexen Zusammenhänge der instrumentellen Analytik.
Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist die Basis für die Bearbeitung beruflich relevanter problemorientierter Handlungssituationen und wird durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit mit den Fächern „Physik“, „Physikalische Chemie“, „Mathematik I“ und „Berufsbezogene Datenverarbeitung“ verwirklicht.
Die parallel vermittelten Kompetenzen und Arbeitsmethoden aus den Fächern „Physik“, „Physikalische Chemie“ und „Mathematik I“ sowie „Analytisch anorganisches Praktikum“ sind notwendige Voraussetzungen, um grundlegende physikalische und physikalisch chemische Messverfahren zu erlernen, Messdaten zu erfassen und auszuwerten sowie auf berufsbezogene Problemstellungen anzuwenden.
Die Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr sind die grundlegenden Kompetenzen, die zum Arbeiten an modernen Analysesystemen benötigt werden. Hierbei wenden die Schülerinnen und Schüler bei elektrochemischen, spektroskopischen und chromatografischen Messungen verschiedene Kalibriermethoden an und beurteilen die Ergebnisse. Dadurch wird ein aktueller Praxisbezug zur Arbeitswelt hergestellt. Darüber hinaus wird der sichere Umgang mit analytischen Geräten geschult.
Durch eine situativ angepasste Sozialform wie z. B. Einzel- oder Partnerarbeit werden die Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert und individuell gefördert. Die gewählte Problemstellung ermutigt die Schülerinnen und Schüler dazu eigene Ideen, Arbeitsabläufe und Lösungsansätze zu entwickeln.
Die durchgeführten Versuche sollen einerseits zum Verständnis der Theorie beitragen und andererseits die in der beruflichen Praxis angewandten Messverfahren nahebringen. Die Ergebnisse werden protokolliert und ausgewertet. Durch die gewissenhafte Dokumentation und Auswertung der Messdaten werden die in der Industrie geltenden Prinzipien der Guten Laborpraxis vermittelt. Diese stellt eine essenzielle Anforderung für Umweltschutztechnische Assistentinnen und Assistenten im beruflichen Arbeitsumfeld dar. Die Versuche sollen selbstständig, allein oder in kleinen Gruppen durchgeführt werden.
Aufgrund der engen Verzahnung mit anderen Fächern können Teilbereiche in andere Praktika übertragen und weiter vertieft werden. Da jede Schule eine andere Ausstattung an Laborgeräten aufweist, können unterschiedliche Schwerpunkte im Praktikum gesetzt werden.
Das Fach „Physikalisches und physikalisch-chemisches Praktikum“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.