Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Im Sinne einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung, auch im Hinblick auf den Klimawandel und dessen Auswirkungen, untersuchen die Schülerinnen und Schülern im Rahmen des „Verfahrenstechnischen und umwelttechnischen Praktikums“ passende technische Problemstellungen. Hierbei bietet das Praktikum die Chance, theoretische Inhalte in der Praxis anzuwenden und sie auf Validität und Machbarkeit zu überprüfen.
Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist die Basis für die Bearbeitung beruflich relevanter problemorientierter Handlungssituationen und wird durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit mit den Fächern „Physik“, „Physikalische Chemie“, „Umweltanalytisches Praktikum“, „Mathematik I“ und „Berufsbezogene Datenverarbeitung“ verwirklicht.
Durch eine situativ angepasste Sozialform wie z. B. Einzel- oder Partnerarbeit werden die Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert und individuell gefördert. Die gewählte Problemstellung ermutigt die Schülerinnen und Schüler dazu, eigene Ideen, Arbeitsabläufe und Lösungsansätze zu entwickeln.
Die in dem Praktikum durchgeführten Versuche sollen einerseits zum Verständnis der Theorie beitragen und andererseits die in der beruflichen Praxis angewandten Messverfahren eines Umweltschutztechnischen Assistenten, einer Umweltschutztechnischen Assistentin nahebringen. In der beruflichen Praxis sind ein gewissenhaft geführtes Protokoll und eine nachvollziehbare Auswertung unabdingbar. Schließlich werden durch die gewissenhafte Dokumentation und Auswertung der Messdaten die in der Industrie geltenden Prinzipien der Guten Laborpraxis vermittelt, eine wichtige Anforderung im beruflichen Arbeitsumfeld.
Das Fach „Verfahrenstechnisches und umwelttechnisches Praktikum“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
In Verknüpfung mit den Vorerfahrungen aus den Fächern „Verfahrenstechnik/Umwelttechnik“ und „Berufsbezogene Datenverarbeitung“ können die Schülerinnen und Schüler in diesem Praktikum, je nach Wahl der Schwerpunkte und Ausstattung der Schule, umwelttechnische Problemstellungen praktisch lösen und neue Lösungswege entwickeln. So ergibt sich für die Schülerinnen und Schüler folgende Wahlmöglichkeiten:
- Transport und Behandlung von Feststoffen und Flüssigkeiten
- betriebliche Umwelttechnik
- energetische Umwelttechnik
- thermische Verfahrenstechnik
Die realen Versuche und Aufbauten ermöglichen die Kombination von vorhandenem Hintergrundwissen der angebotenen Stundentafel zur Entwicklung eigener Lösungsstrategien. Dadurch werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zum selbstverantwortlichen Handeln im betrieblichen Umfeld gestärkt – eine wichtige Kompetenz.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.