Fachliche Vorbemerkungen
Mikro- und molekularbiologische Fähigkeiten und Fertigkeiten sind Voraussetzungen für die Durchführung biotechnologischer Verfahren bei der Herstellung biochemischer Verbindungen und Diagnose-Methoden. Vor allem in der Pharma-Industrie und verwandten Bereichen finden sich immer mehr Einsatzmöglichkeiten für technische Assistentinnen und Assistenten. Im Fach „Biologie/Ökologie" werden hierfür die theoretischen Grundlagen gelegt.
Im Fach „Mikrobiologisches und molekularbiologisches Praktikum“ werden zunächst die besonderen Sicherheitsanforderungen eines mikro- und molekularbiologischen Labors (S1-Standard) gelehrt. Die Schülerinnen und Schüler erlangen ein Bewusstsein für den sicheren Umgang mit Mikroorganismen und die sachgerechte Entsorgung von biologischen Abfällen.
Die Schülerinnen und Schüler führen gängige mikrobiologische Tätigkeiten unter Beachtung der Vorgaben sterilen Arbeitens durch. Sie identifizieren und charakterisieren Mikroorganismen anhand typischer Eigenschaften durch besondere Stoffwechselleistungen und mithilfe von Färbetechniken.
Im Bereich der Molekularbiologie werden grundlegende experimentelle Techniken erlernt. Dazu gehören z. B. die Isolierung, Vervielfältigung und Analyse von DNA. Weiterführende Experimente geben einen tieferen Einblick in komplexere Themenbereiche der Klonierung und Proteinanalyse.
Das Fach „Mikro- und molekularbiologisches Praktikum“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.