Fachliche Vorbemerkungen
Der Beruf der Umweltschutztechnischen Assistentin und des Umweltschutztechnischen Assistenten erfordert in seiner hoch technisierten Umgebung in zunehmendem Maße digitale Handlungskompetenz. Ein großer Teil der im Arbeitsumfeld der Umweltschutztechnischen Assistentinnen und Assistenten verwendeten Apparaturen wird digital gesteuert und verlangt den sicheren Umgang mit grundlegenden Operationen der Datenverarbeitung.
Der Unterricht im Fach „Berufsbezogene Datenverarbeitung“ hat unter anderem die Aufgabe, die heterogenen DV-Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler auf ein Niveau anzugleichen, das als Basis für EDV-Anwendungen in den berufsbezogenen Fächern dient. Anhand praxisbezogener Problemstellungen werden Grundkenntnisse über aktuelle soft- und hardwaretechnische Strukturen der Informations- und Kommunikationstechnik vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dabei die Fähigkeit und Fertigkeit, Probleme zu lösen und verschiedene Software-Programme zu nutzen.
Sie bearbeiten unter Verwendung der notwendigen Standardsoftware fachspezifische Dokumente. Dabei werden die grundlegenden Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms angewendet und auf die Erstellung von Laborberichten übertragen. Zur Auswertung laborpraktischer Aufgabenstellungen setzen die Schülerinnen und Schüler Tabellenkalkulationsprogramme ein. Darüber hinaus wird im zweiten Ausbildungsjahr in fachübergreifender Zusammenarbeit mit den Fächern „Umweltanalytisches Praktikum“, „Mikro- und molekularbiologisches Praktikum“, „Verfahrenstechnisches und umwelttechnisches Praktikum“ gerätespezifische Software verwendet. Ferner lernen die Schülerinnen und Schüler in Verknüpfung mit den laborpraktischen Fächern berufsbezogene Aufgaben unter Verwendung geeigneter Software digital zu präsentieren. Sie kennen Grundlagen und Struktur von Datenbanken, führen einfache Operationen aus und können unter Anwendung chemischer Datenbanken selbstständig relevante Informationen für die Versuchsplanung, -durchführung und -auswertung recherchieren.
Prozessbezogene Kompetenzen wie die digitale Kommunikation, aber auch das Anfertigen, Verarbeiten, Gestalten und Veröffentlichen von Informationen und Wissen, werden im beruflichen Alltag benötigt. Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software/Applikation befähigt die Schülerinnen und Schüler, Informationen zu beschaffen und aufzubereiten.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die potenziellen Chancen und Risiken der digitalen Kommunikation und wenden Strategien zum Schutz und zur Sicherung von Daten an. Die Vermittlung erfolgt anhand der fachlichen Inhalte gemeinsam mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen und setzt eine entsprechende fachdidaktische Unterrichtsgestaltung voraus. Durch eigenverantwortliche Einzelarbeit sowie lösungsorientierte Gruppenarbeit werden die Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert und individuell gefördert.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.