Fachliche Vorbemerkungen
Der Umgang mit Laborgeräten und Chemikalien sowie das saubere Arbeiten gehören zu den elementaren Qualifikationen, die in der Ausbildung zum Umweltschutztechnischen Assistenten, zur Umweltschutztechnischen Assistentin vermittelt werden sollen. Gute Fähigkeiten und Fertigkeiten in diesem Bereich sind Voraussetzungen für nahezu alle Berufe, die mit diesem Abschluss ausgeübt werden können. Das Fach „Analytisch anorganisches Praktikum“ stellt bei der Vermittlung dieser Qualifikationen einen zentralen Baustein dar.
Die den Versuchen zugrundeliegende Theorie wird insbesondere in den Fächern „Allgemeine und anorganische Chemie“ sowie „Analytische Chemie/Umweltanalytik“ gelegt. Für die Berechnungen (z. B. beim Ansetzen von Lösungen) sowie für die Auswertung der Versuche sind Kenntnisse aus „Mathematik I“ (BPE 3 und 4) notwendig. Somit ist eine enge Abstimmung mit den Lehrkräften dieser Fächer unerlässlich, um Theorie und Praxis erfolgreich zu verzahnen.
Je nach Situation können unterschiedliche Sozialformen wie Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit zur Anwendung kommen, um die Schülerinnen und Schüler angemessen kognitiv zu fordern und individuell zu fördern. Die dabei gewählte Aufgabenstellung unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, eigene Ideen für Arbeitsabläufe und Lösungsansätze zu finden.
Im Fach „Analytisch anorganisches Praktikum“ werden die Grundfertigkeiten in der Handhabung von Laborgeräten und Chemikalien im Hinblick auf Unfallverhütung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erlangen beim Umgang mit Chemikalien und der Planung von Analysen zunehmend ein Bewusstsein für die Abfallvermeidung, aufbereitung und -entsorgung.
Die Schülerinnen und Schüler stellen zunächst Stoffgemische nach einer gegebenen Vorschrift her, wobei der sichere Umgang mit Chemikalien erlernt wird. Dabei werden auch Verfahren der Probenvorbereitung unterrichtet.
Anschließend vertiefen die Schülerinnen und Schüler Methoden der analytischen Laborpraxis und wenden diese auf analytische Verfahren wie Gravimetrie, Volumetrie und Dünnschichtchromatografie an. Sie führen diese Methoden praktisch durch und berechnen die Ergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler protokollieren und beurteilen die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Analyseverfahrens. Alle Ergebnisse werden protokolliert und ausgewertet.
Teilbereiche können auch in das „Physikalische und physikalisch-chemische Praktikum“ übertragen werden.
Das Fach „Analytisch anorganisches Praktikum“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.