Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Allgemeine und anorganische Chemie“ wird grundlegendes chemisches Wissen vermittelt.
Umweltschutztechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten in der Regel in einem sehr speziellen Teilbereich der Chemie, oftmals in Betrieben mit individuellen Anwendungen der Analytik. Die Grundprinzipien der allgemeinen und anorganischen Chemie bilden unabhängig von der Spezialisierung immer die Grundlage dieser Anwendung. Im Fach „Allgemeine und anorganische Chemie“ werden diese Grundprinzipien der Chemie erlernt. Darüber hinaus werden sie auf einige ausgewählte Beispiele übertragen und praxisnah angewandt.
Die Basis für das Verständnis vieler chemischer Teilbereiche wird im ersten Schuljahr gelegt. Dabei orientieren sich die Bildungsplaneinheiten an grundlegenden chemischen Basiskonzepten: Stoff-Teilchen-Konzept, Energie-Konzept, chemisches Gleichgewicht und Donator-Akzeptor-Konzept.
Da auch in den Fächern „Analytische Chemie/Umweltanalytik“, „Mathematik I“ und „Organische Chemie“ Grundlagen vermittelt werden, ist eine enge Absprache mit den Lehrenden dieser Fächer unerlässlich. Während im Fach „Organische Chemie“ die Bereiche Atombau und Bindungslehre vermittelt werden, behandelt das Fach „Allgemeine und anorganische Chemie“ die Einteilung der Stoffe und deren Reaktionen. In den Fächern „Analytische Chemie/Umweltanalytik“ und „Mathematik I“ werden die quantitativen Aspekte dazu betrachtet.
Des Weiteren soll ein enger Bezug zu den Unterrichtsinhalten des „Analytisch anorganischen Praktikums“ angestrebt werden, damit sich den Schülerinnen und Schülern die Verzahnung von Theorie und Praxis erschließt. Somit kann in diesem und in weiteren Praktika auf die theoretischen Grundlagen von Gleichgewichts-, Säure-Base- sowie Redoxreaktionen aus der „Allgemeinen und anorganischen Chemie“ zurückgegriffen werden.
Das Fach „Allgemeine und anorganische Chemie“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.