Fachliche Vorbemerkungen
1. Bildungswert des Faches
Da die Technik als Teilbereich der Kultur mehr und mehr den Alltag und die Zukunft der Arbeit und der Gesellschaft als Ganzes prägt, kommt dem Erwerb technischer Kompetenzen eine besondere Rolle zu.
Die Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs für Produktdesign sollen befähigt werden, die in der Welt ablaufenden technischen Vorgänge ganzheitlich zu erfassen, um sie in ein zielgerichtetes und verantwortliches Handeln in der Produktentwicklung einbinden zu können.
Zukunftsfähige technische Lösungen erfordern neben fundiertem technischen Fachwissen verstärkt Handlungskompetenz, die auf fachlichen, personalen, methodischen und sozialen Kompetenzen beruht, sowie systemische Denk- und Arbeitsweisen, um auch bei komplexen Problemstellungen selbstständig, rational und reflektiert handeln und somit erfolgreiche und nachhaltig wirksame Entscheidungen treffen zu können.
Das Berufskolleg schafft in diesem Sinne die Voraussetzungen für das spätere Arbeiten im technischen Bereich. Zudem ermöglicht es eine vertiefte Profilierung für anspruchsvolle Tätigkeiten im Bereich gestalterisch-technisch geprägter beruflicher Tätigkeiten.
Der Erwerb technischer Grundkompetenzen durch die Verzahnung von Theorie und Praxis stellt hierbei ein besonderes Merkmal des Berufskollegs dar. Unter dem Aspekt der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wird im Berufskolleg das Bewusstsein geschaffen, dass technische Systemlösungen anhand ökonomischer, ethischer und ökologischer Kriterien beurteilt sowie im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet werden müssen.
2. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Die Arbeitswelt der Zukunft erwartet ein hohes Maß an Flexibilität und vernetztem Denken.
Im Unterrichtsfach „Technologie“ machen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen, gewinnen Einsichten und erwerben Fähigkeiten und Kompetenzen, die ihnen die Denk- und Arbeitsweisen in der Technik anschaulich erschließen und vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass das Denken in Systemen eine für die Technik typische Vorgehensweise ist und technische Problemlösungen von Gestaltungsansätzen oft Kompromisse verlangen.
Sie erlernen die Übertragung und Umsetzung gestalterischer Produktentwürfe in technische Systeme unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte. Lösungsansätze werden analysiert und technische Bewertungsverfahren durchgeführt. Die technischen Bildungsplaneinheiten sind in ihrer Auslegung mit anderen Fächern kombinierbar, so ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, um eine enge Verzahnung der einzelnen Fächer in Theorie und Praxis zu erreichen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Technologie spielt neben dem Leitfach „Gestaltung“ mit den praxisbezogenen Fächern „Darstellungstechniken“ und „Modellbautechniken“ in der Ausbildung zum technischen Assistenten im Produktdesign eine tragende Rolle. Der enge Bezug dieser vier Fächer zueinander bedingt eine enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Für diesen fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht ist eine entsprechende Lernorganisation mit möglichst freier Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung zur Abbildung der vollständigen Handlung von der Idee zum Produkt.
Folglich wird das Fach „Technologie“ inhaltlich und praktisch in „Gestaltung“, „Präsentationstechnik“, und den praxisbezogenen Fächern „Darstellungstechniken“ und „Modellbautechniken“ ergänzt, erweitert und vertieft. Ein Wahlpflichtfach kann hierfür ebenfalls genutzt werden.
Das Fach „Technologie“ beinhaltet außerdem zahlreiche Anknüpfungspunkte an die Fächer „Computeranwendung“ sowie „Mathematik I“ und zur Projektarbeit.
Die Grundlagen des technischen Zeichnens findet eine Fortsetzung und Vertiefung in dem Fach „Darstellungstechnik“ und im computergestützten Entwurf. Der Computereinsatz allgemein unterstützt die Analyse technischer und betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und dient ebenso zur Aufbereitung entscheidungsrelevanter Informationen wie zur Informationsbeschaffung zum Beispiel in laufender Projektarbeit und zur Präsentation von Arbeitsergebnissen.
Die Merkblätter „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“ und „Unterschiede und Anforderungen im Modellbau in BKPD“ in der jeweils gültigen Fassung dienen als Orientierung für Unterricht, Leistungsfeststellung und Prüfungserstellung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.