Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Präparatives Praktikum“ synthetisieren die Schülerinnen und Schüler Verbindungen aus verschiedenen organischen Stoffklassen. Dabei führen sie unterschiedliche Arbeitsmethoden zur Aufarbeitung, Reinigung, Identifizierung sowie Reinheitskontrollen von Zwischen- und Endprodukten durch. Die Ergebnisse werden protokolliert und ausgewertet.
Chemisch-technische Assistentinnen und Assistenten müssen diese grundlegenden Arbeitstechniken beherrschen, um die Handlungssituationen, die ihnen in der Arbeitswelt begegnen, bewältigen zu können. Der Bildungsplan lässt dabei teilweise einen standortspezifischen Unterricht zu. Insbesondere bei BPE 1.4 können Schulen die Inhalte an die örtlichen Begebenheiten und Anforderungen anpassen.
Vor allem in den Bildungsplanuntereinheiten 1.3 und 1.4 planen die Schülerinnen und Schüler Arbeitsabläufe und teilen sich ihre Arbeitszeit effektiv ein. Sie verbessern beim gemeinsamen Arbeiten im Labor sowohl ihre Teamfähigkeit als auch ihre Selbstständigkeit. Des Weiteren ist bei diesen Bildungsplanuntereinheiten eine Absprache mit dem Fach „Organische Chemie“ bezüglich der Auswahl der Stoffklassen und Reaktionstypen wichtig, um Synergieeffekte zu nutzen und den Theorie-Praxis-Bezug herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler wenden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor Chemikalien an. Sie entsorgen Rückstände fachgerecht und arbeiten Lösemittel sorgfältig auf. Bei der Sicherheitsbelehrung zu Beginn, aber auch im Verlaufe des gesamten Praktikums, lernen die Schülerinnen und Schüler Regeln zur Sicherheit am Arbeitsplatz kennen, setzen diese um und erlangen dadurch ein Bewusstsein für Arbeitssicherheit.
Das Fach „Präparatives Praktikum“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.