Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Die Entwicklung der Informationstechnologien durchdringt mit zunehmender Geschwindigkeit alle Bereiche der Lebenswelt in der Gesellschaft. Sie verändert individuelle Lebensgewohnheiten, Kommunikationswege und Interaktionsmöglichkeiten.
Die Schülerinnen und Schüler stehen vor der Herausforderung, sich in einer ständig wandelnden Welt zurechtzufinden, die von Informationssystemen geprägt ist. Sie sollen die darin enthaltenen Chancen erkennen und einen geeigneten Umgang mit möglichen Risiken finden. Angesichts eines sich immer rascher entwickelnden technologischen Wandels ist eine inhaltliche und methodische Gestaltung des Unterrichts notwendig, sodass die Schülerinnen und Schüler nachhaltige Fähigkeiten und Kenntnisse entwickeln, um sich im Berufsleben weiterzuentwickeln.
Im Fach „Informationstechnik“ ist ein offener, reflektierter, aber auch kritischer Umgang mit Informationstechnologien und ihren Auswirkungen notwendig. Voraussetzung dafür ist ein Verständnis für die grundlegenden Funktionsweisen und wesentlichen Merkmale der zentralen Felder der Informationstechnik. Es gewährt den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung bezüglich beruflicher Perspektiven im Bereich der Datenerhebung und Datenanalyse, vor allem in den Gesundheits- und Lebenswissenschaften als bedeutsamen Anwendungsbereichen einer Vielzahl informatischer Methoden. Die Informationstechnik ist somit eine wertvolle Ergänzung zu den naturwissenschaftlichen theoretischen und praktischen Fächern und ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ihre experimentell ermittelten Daten auszuwerten, darzustellen und zu präsentieren. Unabdingbar ist dabei ein sicherer und konstruktiver Umgang mit geeigneten Werkzeugen der Informationstechnologie, da nur so eine produktive Nutzung der sich eröffnenden Möglichkeiten erreicht werden kann.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb
Der Unterricht im zweijährigen Berufskolleg hat die wichtige Aufgabe, die heterogenen DV-Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife auf einen gleichwertigen Stand zu bringen, der als Basis für EDV-Anwendungen in den berufsbezogenen Fächern dient. Anhand berufsspezifischer Problemstellungen werden Grundkenntnisse über aktuelle soft- und hardwaretechnische Strukturen der Informations- und Kommunikationstechnik vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Fähigkeit entwickeln, für die Lösung eines Problems und deren Darstellung die Eigenschaften eines oder die Kombination verschiedener Softwarewerkzeuge zu nutzen. Ein weiteres Unterrichtsziel ist die nachhaltige Vorbereitung auf den Berufsalltag.
Die Dokumentation des Erlernten wird idealerweise mit einem Textverarbeitungsprogramm durchgeführt.
Die inhaltsbezogenen Kompetenzen orientieren sich an aktuellen biowissenschaftlichen Fragestellungen sowie deren Lösungen durch Einsatz informatischer Methoden. Im Einzelnen ist Fachwissen aus folgenden Themenkomplexen beinhaltet: digitale Plattformen und Programme zur Protokollierung und Auswertung naturwissenschaftlicher Daten, digitale Medien zur Darstellung und Präsentation von Versuchsergebnissen aus den praktischen Unterrichtsfächern. Diese Art der Nutzung digitaler Medien im naturwissenschaftlichen Unterricht stellt als Kernkompetenz eine wichtige Grundlage für das spätere Berufsleben dar.
Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass biowissenschaftliche Daten mittels international zugänglicher Datenbanken verwaltet und für eine Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
Prozessbezogene Kompetenzen, wie die digitale Kollaboration und Kommunikation, aber auch das Anfertigen, Verarbeiten, Gestalten und Veröffentlichen von Informationen und Wissen, werden im beruflichen Alltag benötigt. Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software/Applikation soll junge Menschen befähigen, sich – unabhängig von Ort und Zeit – Informationen und Wissen zu beschaffen und aufzubereiten.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die potenziellen Chancen und Gefahren der digitalen Kommunikation sowie Kollaboration und entwickeln Strategien, um ihre Daten zu schützen und zu sichern.
Die Vermittlung erfolgt anhand der fachlichen Inhalte gemeinsam mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen und setzt eine entsprechende fachdidaktische Unterrichtsgestaltung voraus. Die Schülerinnen und Schüler strukturieren und vernetzen Daten, indem sie z. B. naturwissenschaftliche Versuchsbeschreibungen und -ergebnisse sammeln, auswerten und dokumentieren.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.