Fachliche Vorbemerkungen
Der Physikunterricht unterstützt das Konzept von Ursache und Wirkung. Dieses Konzept bietet Ordnung bei der Sortierung von physikalischen Phänomenen. Es wird durch die mathematische Formulierung gestützt. Durch die Übereinstimmung von theoretisch errechneter und tatsächlich gemessener Größe wird das Vertrauen in eine mathematisch-naturwissenschaftliche Vorgehensweise gestärkt.
Durch die Behandlung zum Beispiel der Phänomene von Jahreszeiten, Mondphasen und Mondfinsternis greift der Bildungsplan auf die Alltagserfahrung der Schülerinnen und Schüler zurück.
Bei der Beschreibung von Experimenten wird den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Idealisierung zur Formulierung einer Hypothese vermittelt. Durch Überprüfung der Hypothese üben sie Kommunizieren und bewerten ihre Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler üben dabei Fähigkeiten, die wichtig in den Naturwissenschaften sind.
In induktiver Weise wird der Stoff von der Beobachtung im Experiment fortentwickelt, sodass ein mathematisches Gesetz formuliert wird. Das gefundene mathematische Gesetz wird durch weitere Experimente gestützt.
Im deduktiven Vorgehen wird im Physikunterricht die Funktionsweise eines technischen Bauteils hergeleitet. Dabei nimmt man an, dass das Bauteil aus verschiedenen Einzelteilen besteht, deren Funktionsweise man sowohl qualitativ als auch quantitativ mit Hilfe eines mathematischen Gesetzes beschreibt. Aus dem Verhalten der Einzelteile schließt man dann auf das Verhalten des Bauteils.
Beide Herangehensweisen sind typisch für die Arbeit im Fach „Physik“.
Die technischen Grundlagen vieler Geräte des Alltags sind physikalischer Natur. Durch die Miniaturisierung der technischen Bauteile ist die physikalische Natur immer weniger sichtbar. Der Physikunterricht soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, die technischen Grundlagen einiger Geräte nachzuvollziehen, mit denen die Schülerinnen und Schüler umgehen.
Physikalische Sachverhalte der instrumentellen Messtechnik, physikalischen Chemie, Molekularbiologie und der Biochemie werden den Schülerinnen und Schülern bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit begegnen. Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach Physik die notwendigen Fähigkeiten, um diese Sachverhalte nachzuvollziehen. Dazu ist das Verständnis für funktionale Zusammenhänge zweier physikalischer Größen von zentraler Bedeutung. Schülerinnen und Schüler wenden ihre erworbenen physikalischen Erkenntnisse an, um den Aufbau und die Funktion von im Beruf gängigen Analysegeräten zu verstehen.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.