Fachliche Vorbemerkungen
Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach „Mathematik I“ die notwendigen Fähigkeiten, um naturwissenschaftliche Sachverhalte, die ihnen bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit begegnen, mathematisch zu erfassen und zu bearbeiten sowie in geeigneter Form grafisch darzustellen. Dazu ist neben der Kenntnis von Arbeitsweisen in der Statistik das Verständnis für funktionale Zusammenhänge von ganz zentraler Bedeutung. Die Kenntnis mathematischer Grundlagen und die Beherrschung der Gesetze der Algebra sind Voraussetzung für die Lösung quantitativer Aufgaben aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Das Fach „Mathematik I“ fördert strukturiertes Denken und Darstellen. Schriftliche Übungen führen die Schülerinnen und Schüler zu einer sorgfältigen, gut gegliederten und verständlichen Darstellung und gewöhnen sie an eine sachlich korrekte und mathematisch angemessene Ausdrucksweise.
Die berufsspezifische Komponente wird darüber hinaus in einer speziellen Bildungsplaneinheit „Fachrechnen“ in besonderem Maße gefördert. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, die im biologisch-chemischen Labor alltäglich anfallenden Rechenaufgaben zu lösen. Erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch Übungen gefestigt und an praxisbezogenen Aufgabenstellungen erprobt. So müssen im Rahmen der Labortätigkeit vorwiegend Messergebnisse richtig ausgewertet werden und die theoretischen Grundlagen anderer Unterrichtsfächer durch rechnerische Anwendungsaufgaben vertieft werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Fähigkeit der Größenbilanzierung und die mathematisch einwandfreie Behandlung der entsprechenden Größengleichungen unter Beachtung von Zahlenwert und Einheit.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.