Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Biologisches und biotechnologisches Praktikum“ ist zum einen von großer Relevanz, da nicht nur die Grundlagenforschung, sondern auch die Forschung in der Pharmazeutischen Industrie auf der klassischen Biologie beruht. In diesem Zusammenhang werden z. B. die Gewinnung pflanzlicher Inhaltsstoffe und das tierexperimentelle Arbeiten behandelt. Zum anderen ist die Biotechnologie, bei der Zellkultur und Fermentation eine große Rolle spielen, ein stark wachsender Industriezweig.
In diesem Fach lernen die Schülerinnen und Schüler, exakt, selbstständig und verantwortungsbewusst mit biologischem Material und den entsprechenden Geräten zu arbeiten. Die Ausbildung beginnt mit klassischen Grundtechniken in Mikroskopie und Histologie. Sie sind die Voraussetzung, anschließend die modernen, wesentlich komplexeren Techniken zu verstehen und sinnvoll einzusetzen. Außerdem bieten sie den Schülerinnen und Schülern auch die Gelegenheit, ihre eigenen Handfertigkeiten kennenzulernen und zu verbessern.
Durch ein breites, aber wohl ausgewähltes Methodenspektrum arbeiten sich die Schülerinnen und Schüler in die verschiedensten biologischen Arbeitstechniken ein. Hierbei werden auch immer wieder Grundtechniken angewendet, die die Schülerinnen und Schüler in anderen Praktika bereits erlernt haben. Auch werden Inhalte behandelt, die den Schülerinnen und Schülern parallel im Biologie-Theorieunterricht vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei im 1. Schuljahr auf der Botanik, während im 2. Schuljahr Themen aus dem Bereich der Zoologie behandelt werden.
Während der kompletten Zeit üben die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit Arbeitsanleitungen (auch in englischer Sprache). Unter Beachtung der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen für biologische und chemische Arbeiten erwerben sie die Fähigkeit, komplexere Versuchsabläufe – auch innerhalb eines Teams – sinnvoll, verantwortungsbewusst und kritisch durchzuführen. Weiterhin üben die Schülerinnen und Schüler die Dokumentation in Form von Versuchsprotokollen, bei denen die wissenschaftliche Auswertung der Versuchsergebnisse – z. B. in Form von Tabellen und Grafiken – im Mittelpunkt steht. Hierbei werden die Kenntnisse aus den Fächern „Mathematik I“ sowie „Informatik und Datenverarbeitung“ aufgegriffen und vertieft. Zur Dokumentation biologischer Sachverhalte lernen die Schülerinnen und Schüler, biologische Strukturen abzubilden und zu bewerten. Die Kombination von Bild- und Textdateien legt hierbei die Grundlage für eine moderne Dokumentation.
Um der im Arbeitsumfeld technischer Assistenten rasant fortschreitenden Digitalisierung gerecht zu werden, sollen zur Förderung digitaler Kompetenzen in den Fachpraktika zum einen digitale Messgeräte verwendet werden, wann immer diese verfügbar sind. Zum anderen sollen sowohl bei der Auswertung der erfassten Messdaten als auch bei der Dokumentation der Versuchsergebnisse labortypische Computeranwendungen zum Einsatz kommen.
Das Lernen in berufsvorbereitenden Bildungsgängen ist maßgeblich geprägt durch eine stark wechselnde Zusammensetzung der Lerngruppen, aber auch durch die Vielfalt der Lernenden selbst hinsichtlich ihrer Vorerfahrungen aus ihrem sozialen Umfeld, ihren sprachlichen Fähigkeiten und durch ihre Vorkenntnisse. Diese Heterogenität in den einzelnen Bildungsgängen hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Neben der fundierten Vermittlung und Anwendung von fachspezifischen Methoden und Verfahrensweisen stehen daher die genaue Beobachtung und Diagnose von fachpraktischen Defiziten der einzelnen Schülerinnen und Schüler im Fokus. Der zeitliche Umfang der praktischen Lehrveranstaltungen ermöglicht es, auf Basis dieser Daten gezielte Maßnahmen zur individuellen Förderung der fachpraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ergreifen.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.