Fachliche Vorbemerkungen
Die Naturwissenschaft Biologie hat den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern die lebendige Natur zu erschließen und Verständnis für ihre Gesetzmäßigkeiten und Einzigartigkeit zu wecken. Dies setzt voraus, dass Grundlagen der Zytologie, Humangenetik sowie Tier- und Pflanzenphysiologie vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich mit sich selbst und mit der Umwelt auseinanderzusetzen.
Hierbei erwerben die Schülerinnen und Schüler – aufbauend auf der Zellkunde und den Prinzipien des Stofftransports – biologisches Grundlagenwissen. Darüber hinaus erhalten sie einen Einblick in biologische Prinzipien wie Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung und Vererbung. Die Anwendbarkeit der Inhalte im Berufsfeld wird beispielhaft reflektiert durch handlungsorientierte Schwerpunkte (z. B. Zellkultur, Humangenetik, Pharmakologie und Versuchstierkunde).
Die Schülerinnen und Schüler erschließen und formulieren wichtige biologische Zusammenhänge. Sie lernen die dafür notwendigen Begriffe der Fachsprache und setzen sie richtig ein.
Die theoretischen Inhalte dieses Unterrichtsfaches wenden die Schülerinnen und Schüler bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Elektronenmikroskopie) in den praktischen Fächern an. Dabei stellen sie die Verknüpfung von Theorie und Praxis her und vertiefen ihre Kenntnisse.
Das Fach Biologie erlaubt es den Schülerinnen und Schülern, sich als Mensch und damit als Teil biologischer Systeme wahrzunehmen. Dabei setzen sie sich kritisch mit den Auswirkungen ihrer Lebensweise auf die Umwelt auseinander und verstehen die Bedeutung ökologisch nachhaltigen Handelns für den Erhalt der Biosphäre.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.