Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u. a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Fächer, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Im Fach Daten- und Textverarbeitung sollen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, eine Problemstellung mit der vorhandenen Hard- und Software zu analysieren und prozessorientiert zu lösen. Dabei benötigen sie geeignete Werkzeuge und Methoden, um die Ergebnisse angemessen zu dokumentieren. Sie lernen, wie sie unterschiedliche Programme bei verschiedenen Problemstellungen einsetzen.
Diese Fähigkeiten sind für ein erfolgreiches Arbeiten in der heutigen digitalen Welt sowohl im beruflichen als auch im privaten Leben von essenzieller Bedeutung.
Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung ist es notwendig, grundlegende Fertigkeiten der Text- und Datenverarbeitung zu vermitteln, die die unterschiedlichen Bereiche der Arbeitswelt und des täglichen Lebens abdecken. Ein kritischer Umgang mit Informationen und Informationstechnologien sind dabei eine zentrale Voraussetzung für ein mündiges Agieren in der heutigen Gesellschaft.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich – unabhängig von Ort und Zeit – Informationen und Wissen zu beschaffen und dieses aufzubereiten. Sie kennen die potenziellen Chancen und Gefahren der digitalen Kommunikation und wenden Strategien an, um ihre Daten zu schützen und zu sichern.
- Das Handeln der Schülerinnen und Schüler orientiert sich dabei an den aktuellen Erkenntnissen der Digitalisierung unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.
- Der Unterricht in Text- und Datenverarbeitung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Texte normgerecht zu bearbeiten. Sie lernen gespeicherte Daten aufzubereiten und nach sach- und fachlogischen Gesichtspunkten und unter Beachtung typographischer Aspekte zu strukturieren.
- Bei der Nutzung von Texten, Audiodateien, Bildern und Videos aus Fremdquellen berücksichtigen sie die gesetzlichen Vorgaben.
- Sie beschaffen mithilfe moderner Kommunikationsmittel Informationen und bewerten diese nach Aktualität, Anspruch und Seriosität.
- Die Schülerinnen und Schüler wenden Präsentationsformen an.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.