Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u. a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Fächer, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Die Schülerinnen und Schüler bauen im Chemieunterricht ihre berufliche Handlungskompetenz aus, indem sie fachliches und praktisches Basiswissen erwerben und in die Handlungsfelder transferieren.
Zu den Aufgaben einer Hauswirtschaftsassistentin oder eines Hauswirtschaftsassistenten gehören u.a. das Verpflegungsmanagement sowie die Reinigung und Textilpflege.
Der Stellenwert der Chemie liegt darin, den Schülerinnen und Schülern Problemlösungskompetenz zu vermitteln. Bei der Reinigung von Gebäuden oder der Textilpflege sind sowohl die Reinigungswirkung oder Materialschonung als auch der Gesundheits- und Umweltschutz zu berücksichtigen. Ein Verständnis der chemischen Grundkenntnisse ermöglicht eine differenzierte Entscheidung bei der Auswahl geeigneter Reinigungs- oder Waschmittel.
Im Verpflegungssektor sind sowohl ernährungsphysiologische Voraussetzungen als auch Aspekte der Eignung für bspw. bestimmte Personengruppen bei der Speisenzubereitung in der Küche zu bedenken. Die Kenntnis über die Zusammensetzung des menschlichen Körpers erleichtert die Auswahl der Nahrungsmittel, die zu seiner Gesunderhaltung notwendig sind. Sachkenntnis über die Löslichkeit von Stoffen ermöglicht ein Verständnis der Nährstoffaufnahme und der küchentechnischen Verwendung der Hauptnährstoffe.
Kenntnisse über das chemische Verhalten der Naturstoffe vermitteln ein Verständnis für die Vorgänge bei der Nahrungszubereitung (z. B. Denaturierung von Proteinen beim Erhitzen, Kohlenhydrate als Bindemittel, Eignung von Fetten bei Garprozessen usw.).
Der Chemieunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler dazu, einfache naturwissenschaftliche Phänomene im Alltag und in ihren berufsbezogenen Handlungssituationen besser zu verstehen. Aus diesem Grund führen sie experimentelle Untersuchungen zu den küchentechnischen Eigenschaften durch (VIP-Bereich). Der anwendungsorientierte Ansatz erlaubt die didaktische Reduktion der chemischen Phänomene auf Modellebene unter Verzicht auf Atombau, Bindungsarten oder Reaktionsgleichungen. Die Erklärung von Phänomenen und Sachverhalten erfolgt unter Verwendung von geeigneten Modellen, die mit Strukturformeln abgeglichen werden können.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.