Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u. a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Fächer, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.
1. Fachliche Vorbemerkungen
Schulische Bildung steht vor zahlreichen Herausforderungen: Globalisierung, Wertewandel, demografische Veränderungen, ein tiefgreifender technischer Wandel sowie Migrationsbewegungen – einschließlich Fluchterfahrungen – führen zu einer zunehmend von Komplexität, Fragmentarisierung, Vielfalt und Desorientierung geprägten Gesellschaft. Ein Bildungsziel von Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler durch einen konstruktiven Umgang mit Vielfalt auf die sich rasant verändernde Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dabei soll die Auseinandersetzung mit der Pluralität durch die angestoßenen gruppendynamischen Lernprozesse zu einem kooperativeren Umgang im Klassenverband und im Schulleben führen.
Besonders das kulturell diverse Umfeld, das sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Faktor im Bereich der Hauswirtschaft entwickelt hat, erfordert eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um einen angemessenen Umgang miteinander zu gewährleisten. Speziell im beruflichen Schulwesen wird diesen Anforderungen durch die Einrichtung des eigenständigen Faches Interkulturelle Kompetenz und die Einführung des vorliegenden Bildungsplans Rechnung getragen.
Im Fach Interkulturelle Kompetenz wird die Interaktionsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig für interkulturelle Begegnungen im Inland und durchaus auch in internationaler Perspektive entwickelt. Sie erwerben die notwendigen Fähigkeiten, um auch in berufsrelevanten Situationen erfolgreich mit Personen aus anderen Kulturen zu interagieren.
2. Hinweise zur Umsetzung des Bildungsplans Interkulturelle Kompetenz
Bei der Initiierung interkultureller Lernprozesse ist es sinnvoll, die Verknüpfung von Erfahrung, Reflexion und Wissen bei der Umsetzung der Lernsituationen zu beachten:
Es ist empfehlenswert, den Schülerinnen und Schülern Raum für Erfahrungen zu geben, die methodisch unterschiedlich gestaltet sein sollten (z. B. Simulationen, soziometrische Übungen, Fallbesprechungen, Berichte, Experimente etc.). Diese Erfahrungen werden in eine Reflexionsphase überführt, die ausführlicher sein sollte als die Phase der Erfahrung bzw. praktischen Übung. Auf diese Weise wird die Grundlage für ein fundiertes interkulturelles Wissen geschaffen.
Es ist zu beachten, dass im Bildungsplan die vier einzelnen Kompetenzbereiche (Interkulturelle Grundlagen, Reflexionsfähigkeit, Haltungen, Empathische Interaktionsfähigkeit) im Sinne von Schwerpunkten zu bearbeiten sind. Um aber eine ganzheitliche interkulturelle Kompetenz zu entwickeln, ist es notwendig, bei der Behandlung eines Kompetenzbereichs die jeweils anderen mitzudenken. Das heißt konkret, dass Inhalte der vier Kompetenzbereiche stets aufs Neue auf unterschiedlichen Lernniveaus erfahren und reflektiert werden.
Die Lehrkraft wählt die Lernerfahrungen aus, die für die Schülerinnen und Schüler relevant sind, Raum für eigenes Erleben bieten und Reflexionsprozesse ermöglichen. Durch die Reflexion des Lernprozesses wird das Grundlagenwissen nicht nur theoretisch, sondern auch als erlebte Erfahrung verankert. Dadurch entsteht eine Handlungsfähigkeit im interkulturellen Kontext, die Anknüpfungspunkte an die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler bietet. Jeder der vier Kompetenzbereiche ist – im Sinne einer Progression – in unterschiedliche Niveaustufen gegliedert.
Niveaustufen
Auf grundlegendem Niveau verstehen die Schülerinnen und Schüler die Relevanz interkultureller Kompetenz in entsprechend ausgewählten Situationen. Sie erkennen, dass der Erwerb interkultureller Kompetenzen ein ständiger individueller Lernprozess ist und entwickeln eine positive Grundeinstellung dem interkulturellen Austausch gegenüber. Die erworbenen interkulturellen Grundlagen wenden sie in entsprechenden Handlungssituationen an. Sie lernen, regelmäßig auftretende Kommunikationssituationen angemessen und zunehmend selbständig zu bewältigen. Durch die Beschäftigung mit anderen Kulturen und anderen Wertesystemen reflektieren sie die eigenen kulturellen Handlungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Handlungen in einer von kultureller Vielfalt geprägten beruflichen, schulischen und privaten Lebenswelt von gelungenen interkulturellen Handlungs- und Reflexionsprozessen abhängig sind.
Auf fortgeschrittenem Niveau erweitern die Schülerinnen und Schüler die bereits erworbenen Kenntnisse, sodass sie in berufsgruppentypischen Situationen mit zunehmender Komplexität im interkulturellen Kontext erfolgreich agieren können. Sie entwickeln ihre persönliche Reflexionsfähigkeit weiter und prüfen die Wirkung ihrer Handlungen und Haltungen. Außerdem entwickeln sie kontinuierlich ihre empathische Interaktionsfähigkeit im Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Prägungen weiter.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.