Fachliche Vorbemerkungen
Die analytische Chemie ist ein zentrales Betätigungsfeld für die Chemisch-technischen Assistentinnen und Assistenten. Insbesondere in Laboren der pharmazeutischen und chemischen Industrie sind fundierte theoretische und praktische analytische Kenntnisse erforderlich. Aus diesem Grund ist eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis unabdingbar. Die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit werden vornehmlich im praktischen Laborunterricht thematisiert.
Die quantitative Analyse dient zur Vermittlung der nasschemischen Verfahren Gravimetrie und Volumetrie. Dabei sollen die verschiedenen Reaktionstypen erlernt und angewendet werden. Insbesondere in den Fächern „Mathematik I“, „Organische Chemie“ und „Allgemeine und anorganische Chemie“ werden ergänzende Grundlagen für das analytische Verständnis gelegt.
Im Rahmen der qualitativen Analyse vernetzen die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Bausteine der nasschemischen Analytik. Aufgrund der geringer werdenden Bedeutung im beruflichen Alltag wird dieses Teilgebiet nur exemplarisch unterrichtet.
Die instrumentelle Analytik stellt das bedeutsamste Arbeitsgebiet der Chemisch-technischen Assistentinnen und Assistenten dar. Dem wird Rechnung getragen, indem die am häufigsten verbreiteten chromatografischen Methoden und Geräte vorgestellt und exemplarisch chromatografische und biochemische Verfahren besprochen werden, wie sie in modernen Laboren routinemäßig zur Anwendung kommen. Insbesondere hier ist der Einsatz digitaler Medien zur Datenbankrecherche, Methodenentwicklung und Auswertung unerlässlich.
Unter Beachtung von Probennahme und Probenvorbereitung werden praxisrelevante Analysen erarbeitet. Ergänzend erstellen die Schülerinnen und Schüler standardisierte Arbeitsvorschriften.
Die Analytik und die Qualitätssicherung sind untrennbar miteinander verbunden. Daher werden Bausteine der analytischen Qualitätssicherung thematisiert.
Das Fach „Analytische Chemie“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Aufgrund der Heterogenität sollen unterstützend auch Methoden zur Binnendifferenzierung und individuellen Förderung eingesetzt werden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.