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Modellbautechniken
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Modellbautechniken“ wird der Umgang und die Bearbeitung mit gebräuchlichen Werkstoffen (Metalle, Hölzer, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Beschichtungs- und weitere Werkstoffe) sowie die zur Umsetzung benötigten grundlegenden handwerklich-technischen Fertigkeiten vermittelt.
Anhand der Fähigkeiten und der erläuterten Kenntnisse, die bei der projektorientierten Themenbearbeitung zur Anwendung kommen, entwickeln die Schülerinnen und Schüler komplexere Fertigkeiten, die dann zielgerichtet zur selbstständigen Umsetzung von Anschauungs- und Funktionsmodellen angewendet werden. Hierfür entwickeln sie selbstständig einen Arbeitsplan.
Die Bildungsplaneinheiten orientieren sich an wichtigen Bereichen der beruflichen Praxis.
Im ersten Jahr erhalten die Schülerinnen und Schüler ein schulunabhängiges werkstofforientiertes Basiswissen, das ihnen einen Schulwechsel zum Beginn des zweiten Schuljahres ermöglicht. Es bildet damit die Grundlage für die Bearbeitung der Wahlthemen, die u.a. die Hauptfertigungsverfahren (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen) abbilden.
Die Bildungsplaneinheit 1 „Prüfen“ sollte zuerst erarbeitet werden, da sie grundlegend für die BPE 2, 3 und 4 ist.
Durch die Auswahl von fünf aus acht Wahlthemen sind im zweiten Schuljahr Vertiefungen entsprechend den jeweiligen Schulprofilen und deren Ausstattung möglich.
Unverzichtbar für die Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsfach „Modellbautechniken“ sind Kenntnisse und Anwendung der Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften. Diese müssen entsprechend der Gefährdung zwingend zu Beginn jeder Bildungsplaneinheit unterrichtet werden. Sie umfassen insbesondere Werkstattordnung, Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz, persönliche Schutzausrüstung, Notfallmaßnahmen und technische Datenblätter wie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.
„Modellbautechniken“ hat neben dem Fach „Gestaltung“, „Technologie“ und dem praxisbezogenen Fach „Darstellungstechniken“ in der Ausbildung zum technischen Assistenten im Produktdesign eine tragende Rolle. Der enge Bezug dieser vier Fächer zueinander bedingt eine enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Für diesen fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht ist eine entsprechende Lernorganisation mit möglichst freier Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung zur Abbildung der vollständigen Handlung von der Idee zum Produkt.
Folglich wird das Fach „Modellbautechniken“ inhaltlich und theoretisch im Fach „Technologie“ ergänzt, erweitert und vertieft.
Die Merkblätter „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“ und „Unterschiede und Anforderungen im Modellbau in BKPD“ in der jeweils gültigen Fassung dienen als Orientierung für Unterricht, Leistungsfeststellung und Prüfungserstellung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 70 | |||
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10 | ||||
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40 | ||||
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40 | ||||
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40 | ||||
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30 | ||||
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15 | 245 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung |
35 | ||||
280 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 60 | |||
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30 | ||||
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30 | ||||
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30 | ||||
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30 | ||||
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30 | ||||
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30 | ||||
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30 | ||||
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30 | 210 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 30 | ||||
240 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
70 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Prüfen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden das Lehren und Messen. Nach Unterweisung führen sie selbstständig Prüftätigkeiten mithilfe von Mess- oder Prüfmitteln projektorientiert durch.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Messwerkzeuge und erklären den Messvorgang. Sie wählen die geeigneten Messwerkzeuge selbstständig aus und wenden diese fachgerecht an. Sie beurteilen die Messergebnisse auf deren Stimmigkeit. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Lehrwerkzeuge (Lehren) und erklären den Prüfvorgang. Sie wählen die geeigneten Werkzeuge selbstständig aus und wenden diese fachgerecht an. Sie beurteilen die Prüfergebnisse. |
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BPE 2 |
Metall |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden grundlegende Fertigkeiten in der Metallbearbeitung. Sie erlernen unterschiedliche Möglichkeiten Metalle zu bearbeiten und fertigen, nach gegebenen technischen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen, Modelle aus Metall.
Nach einer Vertiefungsphase können sie die erlernten Fertigungsverfahren selbstständig anwenden. Die Genauigkeit des Arbeitens wird mit Mess- und Lehrwerkzeugen geprüft und beurteilt. |
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Metalle und Metalllegierungen und beschreiben deren Eigenschaften. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären technische Zeichnungen und wenden diese in Folge von projektorientierten Modellen aus Metall an. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen zerspanende und nicht zerspanende, handgeführte Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen. Sie beschreiben und wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Metallen. Sie wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Fügeverfahren für Metalle. Sie wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 3 |
Kunststoff |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden grundlegende Fertigkeiten in der Kunststoffbearbeitung und Verarbeitung. Sie erlernen unterschiedliche Möglichkeiten Kunststoffe zu bearbeiten und fertigen, nach gegebenen technischen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen, Modelle aus Kunststoff.
Nach einer Vertiefungsphase können sie die erlernten Fertigungsverfahren selbstständig anwenden. Die Genauigkeit des Arbeitens wird mit Mess- und Lehrwerkzeugen geprüft und beurteilt. |
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Kunststoffe und beschreiben deren Eigenschaften. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären technische Zeichnungen und wenden diese in Folge von projektorientierten Modellen aus Kunststoff an. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen zerspanende, handgeführte Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Kunststoffen. Sie beschreiben diese und wenden sie unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen. Sie wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Fügeverfahren für Kunststoffe. Sie wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 4 |
Holz |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden grundlegende Fertigkeiten in der Bearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen. Sie erlernen unterschiedliche Möglichkeiten Holz und Holzwerkstoffe zu bearbeiten und fertigen, nach gegebenen technischen Zeichnungen oder eigenen Entwürfen, Modelle aus Holz.
Nach einer Vertiefungsphase können sie die erlernten Fertigungsverfahren selbstständig anwenden. Die Genauigkeit des Arbeitens wird mit Lehren geprüft und beurteilt. |
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Holzarten und Holzwerkstoffe und beschreiben deren Eigenschaften. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären technische Zeichnungen und wenden diese in Folge von projektorientierten Modellen aus Holz an. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen zerspanende, handgeführte Werkzeuge und Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz. Sie beschreiben und wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Holz. Sie wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 4.5 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Fügeverfahren für Holz. Sie wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 5 |
Modellbau 1 |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden Materialien und Grundfertigkeiten zum Herstellen von Anschauungsmodellen zu Demonstrationszwecken.
Nach einer Vertiefungsphase können sie Modelle maßstabsgerechte und selbstständig planen und herstellen. Hierfür verwenden sie eigene Entwürfe, Skizzen, zweidimensionale Zeichnungen, technische Zeichnungen oder Computergrafiken. Die Modelle geben den Schülerinnen und Schülern eine Einschätzung für die Entscheidungsfindung von Form, Farbe und Funktion. |
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und erläutern unterschiedliche Modellbaumaterialien und beschreiben deren Eigenschaften. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen Werkzeuge und Bearbeitungsverfahren des Modellbaus und wenden diese projektorientiert und unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Fügeverfahren. Sie wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 6 |
Beschichten 1 |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler benennen und beschreiben Beschichtungsverfahren. Nach einer Unterweisung können sie unterschiedliche Materialien, unter Einhaltung der jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen, vorbereiten und beschichten.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Untergrundvorbereitungsverfahren und wenden diese auf verschiedene Materialien an. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Beschichtungsstoffe und erklären den Beschichtungsvorgang in Abhängigkeit der zu beschichtenden Materialien. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen Beschichtungswerkzeuge und Bearbeitungsverfahren und wenden diese materialorientiert an. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 7* |
Urformen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern die erlernten Basisfertigkeiten um das Fertigungsverfahren des Urformens. Nach einer Erprobungsphase leiten die Schülerinnen und Schüler Erlerntes ab. Sie entwickeln selbstständig einen Arbeitsplan und wenden diesen zum Herstellen von Projekten an.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Fertigungsverfahren Urformen. Sie beschreiben die dafür notwendigen Arbeitsschritte, entwickeln eigenständig einen Arbeitsplan und wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 8* |
Umformen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern die erlernten Basisfertigkeiten um das Fertigungsverfahren des Umformens. Nach einer Erprobungsphase leiten die Schülerinnen und Schüler Erlerntes ab. Sie entwickeln selbstständig einen Arbeitsplan und wenden diesen zum Herstellen von Projekten an.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Fertigungsverfahren Umformen. Sie beschreiben die dafür notwendigen Arbeitsschritte und wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 9* |
Trennen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern die erlernten Basisfertigkeiten um das Fertigungsverfahren des Trennens mit Maschinen. Nach einer Erprobungsphase leiten die Schülerinnen und Schüler Erlerntes ab. Sie entwickeln selbstständig einen Arbeitsplan und wenden diesen zum Herstellen von Projekten an.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Fertigungsverfahren Trennen mit Maschinen. Sie beschreiben die dafür notwendigen Arbeitsschritte und wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 10* |
Fügen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern die erlernten Basisfertigkeiten um das Fertigungsverfahren Fügen. Nach einer Erprobungsphase leiten die Schülerinnen und Schüler Erlerntes ab. Sie erstellen selbstständig einen Arbeitsplan und wenden diesen zum Herstellen von Projekten an.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Fertigungsverfahren Fügen. Sie beschreiben die dafür notwendigen Arbeitsschritte und wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 11* |
Computergesteuerte Fertigungsverfahren |
30 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erweitern die erlernten Basisfertigkeiten um computergesteuerte Fertigungsverfahren. Nach einer Erprobungsphase leiten die Schülerinnen und Schüler Erlerntes ab. Sie erstellen selbstständig einen Arbeitsplan und wenden diesen zum Herstellen von Projekten an.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern computergesteuerte Fertigungsverfahren. Sie beschreiben die dafür notwendigen Arbeitsschritte und wenden diese unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) selbstständig an. |
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BPE 12* |
Generative Fertigungsverfahren |
30 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben generative Fertigungsverfahren und deren Vor- und Nachteile. Sie konstruieren Bauteile und Baugruppen unter Berücksichtigung der technischen Vorgaben des jeweiligen additiven Fertigungssystems. Die Schülerinnen und Schüler bereiten die 3-D-Daten auf, drucken diese und bearbeiten das Druckergebnis. Sie beurteilen den Einsatz von additiven Fertigungsverfahren.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen mit einem CAD-System Bauteile her und fassen diese zu Baugruppen zusammen. Sie übertragen die Daten für den 3-D-Druck. |
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BPE 12.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen den 3-D-Druck mit einem additiven Fertigungsverfahren durch. Sie beurteilen die gefertigten Bauteile, analysieren auftretende Fehler und führen die Fehlerbeseitigung durch. |
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BPE 13* |
Beschichten 2 |
30 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler wenden unterschiedliche Beschichtungstechniken auf technischen Werkstoffen an. Sie verwenden Beschichtungsstoffe und ermitteln werkstoffgerechte Auftragsverfahren.
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BPE 13.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen unterschiedliche Beschichtungsverfahren und wenden diese auf verschiedene Materialien an. |
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BPE 14* |
Modellbau 2 |
30 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler sind mit den physikalischen Grundlagen von Funktionsmodellen vertraut. Sie stellen bewegliche Modelle her und bauen einfache Bauteile fachgerecht auf.
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BPE 14.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen projektorientiert Einzelteile her, die sie zu einem Funktionsmodell zusammenfügen. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |