Zum Inhalt springen

Datum: 16.07.2025

Aktenzeichen: 14 Ca 7706/24

1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200.- Euro brutto zuzüglich Zinsen in
Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 11.03.2023 sowie weitere 68,32
Euro zu bezahlen.
2) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger im Urlaubsjahr
2025 noch einen Erholungsurlaub in Höhe von 31 Arbeitstagen zu gewähren.
3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 587,32 Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht (extra) zugelassen.