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Datum: 29.04.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 5509/24

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 
3.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 15.456 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.