Verfügungen zum Inkrafttreten der Bildungspläne
Grundschule
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Bildungsplan 2016
vom 23.03.2016 / Az. 32-6510.20/370/290
Der Bildungsplan der Grundschule tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 1 und 2 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 1/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 2 eingetreten sind.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Englisch (ab Klasse 3/4)
vom 01.05.2020 / Az. 31-6510.22/54/13
Der Bildungsplan der Grundschule für das Fach Englisch 3/4 tritt am 1. August 2020 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2018/2019 in die Klasse 1 eingetreten sind.
Der Bildungsplan 1 bis 4 für die Grundschule im Fach Englisch vom 23. März 2016 gilt weiterhin für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 die Klassen 2 bis 4 besuchten, für genehmigte bilinguale Grundschulen sowie für Grundschulen, die von der Möglichkeit des Beginns des Fremdsprachenunterrichts ab Klasse 1 nach Maßgabe der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Grundschule Gebrauch machen.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Französisch (ab Klasse 3/4)
vom 01.05.2020 / Az. 31-6510.22/54/13
Der Bildungsplan der Grundschule für das Fach Französisch 3/4 tritt am 1. August 2020 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2018/2019 in die Klasse 1 eingetreten sind.
Der Bildungsplan 1 bis 4 für die Grundschule im Fach Französisch vom 23. März 2016 gilt weiterhin für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 die Klassen 2 bis 4 besuchten, für genehmigte bilinguale Grundschulen sowie für Grundschulen, die von der Möglichkeit des Beginns des Fremdsprachenunterrichts ab Klasse 1 nach Maßgabe der Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Grundschule Gebrauch machen.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Grundschule Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 1 oder 2 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 2 eingetreten sind.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Grundschule Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 1 oder 2 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Grundschule Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 2 eingetreten sind.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Englisch (Klassen 1–4) (für Grundschulen, die Englisch weiterhin ab Klasse 1 unterrichten) – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan der Grundschule Englisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 1, 2, 3 oder 4 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Englisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 außer Kraft.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Englisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan der Grundschule Englisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 3 oder 4 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Englisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 außer Kraft.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Französisch (Klassen 1–4) (für Grundschulen, die Französisch weiterhin ab Klasse 1 unterrichten) – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan der Grundschule Französisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 1, 2, 3 oder 4 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Französisch (Klassen 1–4) vom 23. März 2016 außer Kraft.
Bildungsplan der Grundschule; hier:
Französisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan der Grundschule Französisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 3 oder 4 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Grundschule Französisch (Klassen 3/4) vom 23. März 2016 außer Kraft.
Sekundarstufe I
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Bildungsplan 2016
vom 23.03.2016 / Az. 32-6510.20/370/291
I. Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I gilt für die Werkrealschule und für die Hauptschule, für die Realschule, für die Gemeinschaftsschule sowie für die Schulen besonderer Art.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 5 und 6 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für die Werkrealschule vom 16. Mai 2012 (Lehrplanheft 1/2012) sowie der Bildungsplan für die Realschule vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 3/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass diese letztmals für die Schülerinnen und Schüler gelten, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Aufbaukurs Informatik
vom 31.05.2018 / Az. 31-6510.20/491/1
I. Der Bildungsplan zum Aufbaukurs Informatik gilt für die Haupt-/Werkrealschule, Realschule und die Gemeinschaftsschule.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule
vom 28.07.2018 / Az. 31-6510.20/489/1
Der Bildungsplan zum Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) tritt am 1. August 2019 für die Gemeinschaftsschule sowie für die Schulen besonderer Art in Kraft.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Wahlfach Informatik Sek I
vom 28.07.2018 / Az. 31-6510.20/490/1
Der Bildungsplan zum Wahlfach Informatik tritt am 1. August 2019 für die Haupt-/ Werkrealschule und Realschule sowie für die Schulen besonderer Art in Kraft.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08. März 2022 (V2)
vom 08.03.2022 / Az. 31-6521.-15-NAT/72/24
Der Bildungsplan für die gemeinsame Sekundarstufe I Biologie in der Fassung vom 08.03.2022 tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Biologie vom 23.03.2016 außer Kraft.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Sport – Wahlpflichtfach an den Realschulen in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, Eliteschulen des Fußballs und Partnerschulen der Olympiastützpunkte
vom 25.07.2022 / Az. 22-6820.32/980
I. Der Bildungsplan gilt für die Realschulen in den Verbünden der Eliteschulen des Sports, Eliteschulen des Fußballs und Partnerschulen der Olympia-stützpunkte. II. Der Bildungsplan tritt zum 1. August 2023 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2023/2024 an Eliteschulen des Sports, Eliteschulen des Fußballs oder Partnerschulen der Olympiastützpunkte in die Klasse 7 eintreten.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der gemeinsame Bildungsplan Sekundarstufe I Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Englisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Französisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klassen 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 08.04.2026 / Az. KM31-6510-1/17/51
Der Gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Biologie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Biologie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 08. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Chemie – Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 08.04.2026 / Az. KM31-6510-1/17/51
Der Gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Chemie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Chemie vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Physik – Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 08.04.2026 / Az. KM31-6510-1/17/51
Der Gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Physik in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Physik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) – Wahlpflichtfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) – Wahlpflichtfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach an der Gemeinschaftsschule – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach an der Gemeinschaftsschule in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach an der Gemeinschaftsschule vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Technik – Wahlpflichtfach – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Technik – Wahlpflichtfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Technik – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I; hier:
Technik – Wahlpflichtfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Gemeinsame Bildungsplan der Sekundarstufe I Technik – Wahlpflichtfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I Technik – Wahlpflichtfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Gymnasium
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Bildungsplan 2016
vom 23.03.2016 / Az. 32-6510.20/370/292
I. Der Bildungsplan des Gymnasiums gilt für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Heim sowie für Schulen besonderer Art.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 5 und 6 eintreten.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 21. Januar 2004 (Lehrplanheft 4/2004) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Abweichend hiervon tritt der Fachplan Literatur und Theater am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Jahrgangsstufe 1 eintreten. Gleichzeit tritt der Bildungsplan für das Fach Literatur und Theater in der Kursstufe des Gymnasiums der Normalform und der Aufbauform mit Heim (K.u.U. 2012, S. 122) mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2016/2017 in die Jahrgangsstufe 1 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Aufbaukurs Informatik
vom 28.07.2017 / Az. 31-6521.-INF/63/13
Der Bildungsplan zum Aufbaukurs Informatik gilt für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Internat.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach
vom 28.07.2018 / Az. 31-6510.20/487/1
Der Bildungsplan zum Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) tritt am 1. August 2018 für das Gymnasium der Normalform und Aufbauform mit Internat sowie für die Schulen besonderer Art in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Basisfächer der Oberstufe
vom 01.08.2019 / Az. 31–6510.25/85/1
Der Bildungsplan für die Basisfächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Physik (Schwerpunkt Astrophysik), Latein, Griechisch, Spanisch, Italienisch, Russisch und Portugiesisch der Sekundarstufe II tritt am 1. August 2019 für das allgemein bildende Gymnasium in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Fachplan Ethik Klassen 5/6
vom 01.05.2020 / Az. 31-6520.50/124/25
Der Fachplan Ethik Klasse 5/6 für das Gymnasium tritt am 01. August 2020 für das allgemein bildende Gymnasium sowie die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Bildungsgang Gymnasium in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Wahlfächer in der Oberstufe
vom 01.05.2020 / Az. 31-6510.25/87
Der Bildungsplan für die Fächer des Wahlbereichs der Sekundarstufe II Literatur, Psychologie, Philosophie, Geologie, Darstellende Geometrie, Digitale mathematische Werkzeuge (DmW) und Astronomie tritt am 1. August 2021 für das allgemein bildende Gymnasium in Kraft.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08. März 2022 (V2)
vom 08.03.2022 / Az. 31-6521.-15-NAT/72/24
Der Bildungsplan des Gymnasiums Biologie in der Fassung vom 08. März 2022 (V2) tritt am 01. August 2022 in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Biologie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2022/2023 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Chemie – Überarbeitete Fassung vom 25. März 2022 (V2)
vom 25.03.2022 / Az. 31-6510.20/544
Der Bildungsplan des Gymnasiums Chemie in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Chemie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2022/2023 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Physik – Überarbeitete Fassung vom 25. März 2022 (V2)
vom 25.03.2022 / Az. 31-6510.20/544
Der Bildungsplan des Gymnasiums Physik in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Physik vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2022/2023 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2)
vom 22.02.2023 / Az. KM35-6510-27/2
Der Fachplan des Gymnasiums Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2) tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2)
vom 22.02.2023 / Az. KM35-6510-27/2
Der Fachplan des Gymnasiums Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2) tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 11 eintreten.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan des Gymnasiums Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan des Gymnasiums Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 5 oder 6 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan des Gymnasiums Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2024/2025 in die Klasse 6 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Englisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Englisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Englisch als zweite Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als erste Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 10 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als zweite Fremdsprache – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Englisch als erste Fremdsprache – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Englisch als zweite Fremdsprache – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als erste Fremdsprache – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Französisch als zweite Fremdsprache – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 08.04.2026 / Az. KM31-6510-1/17/51
Der Bildungsplan des Gymnasiums Biologie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Biologie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 08. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Chemie – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 08.04.2026 / Az. KM31-6510-1/17/51
Der Bildungsplan des Gymnasiums Chemie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Chemie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Geographie – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 08.04.2026 / Az. KM31-6510-1/17/51
Der Bildungsplan des Gymnasiums Geographie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Physik – Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)
vom 08.04.2026 / Az. KM31-6510-1/17/51
Der Bildungsplan des Gymnasiums Physik in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Physik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Abweichend von den Sätzen 1 und 2 treten die Abschnitte 3.4 bis 3.6 des Bildungsplans des Gymnasiums Physik in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) am 1. August 2026 erstmals für Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2028/2029 in die Jahrgangsstufe 1 der Qualifikationsphase eintreten. Gleichzeitig treten die entsprechenden Abschnitte der bisherigen Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Physik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgelten, die vor dem Schuljahr 2028/2029 in die Jahrgangsstufe 1 der Qualifikationsphase eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Alevitische Religionslehre – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Alevitische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Alevitische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Altkatholische Religionslehre – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Altkatholische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Altkatholische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Bildende Kunst – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Bildende Kunst in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Bildende Kunst vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Bildende Kunst – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Bildende Kunst - Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Bildende Kunst - Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Chinesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Chinesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Chinesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Chinesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Chinesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Chinesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Deutsch – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Deutsch in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Ethik – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Ethik in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Ethik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Evangelische Religionslehre – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Evangelische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Evangelische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Geschichte – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Geschichte in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Geschichte vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Griechisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Griechisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Griechisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Italienisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Italienisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Italienisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Italienisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Italienisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Italienisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Japanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Japanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Japanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Jüdische Religionslehre – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Jüdische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Jüdische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Katholische Religionslehre – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Katholische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Katholische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Latein als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Latein als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Latein als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Latein als erste Fremdsprache – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Latein als erste Fremdsprache in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Latein als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Latein als zweite Fremdsprache – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Latein als zweite Fremdsprache in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Latein als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Mathematik – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Mathematik in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Musik – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Musik in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Musik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Musik – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Musik - Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Musik - Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Orthodoxe Religionslehre – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Orthodoxe Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Orthodoxe Religionslehre vom 05. August 2019 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Portugiesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Portugiesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Portugiesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Portugiesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Portugiesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Portugiesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Russisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Russisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Russisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Russisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Russisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Russisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Russisch als zweite Fremdsprache – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Russisch als zweite Fremdsprache in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Russisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Spanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Spanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Spanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Sport – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Sport in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Sport vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Sport – Profilfach – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Sport - Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Sport - Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Syrisch-Orthodoxe Religionslehre – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/25/16
Der Bildungsplan des Gymnasiums Syrisch-Orthodoxe Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Syrisch-Orthodoxe Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums; hier:
Türkisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)
vom 21.05.2026 / Az. KM31-6510-1/17/52
Der Bildungsplan des Gymnasiums Türkisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Türkisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Oberstufe der Gemeinschaftsschule
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Bildungsplan 2016
vom 23.03.2016 / Az. 32-6510.20/370/293
I. Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen gilt für die Klassenstufen 11 bis 13 der Gemeinschaftsschule.
II. Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klasse 5 und 6 eintreten.
Abweichend hiervon tritt der Fachplan Literatur und Theater am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2019/2020 in die Jahrgangsstufe 1 eintreten.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach
vom 28.07.2018 / Az. 31-6510.20/488/1
Der Bildungsplan zum Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) tritt am 1. August 2019 für die Gemeinschaftsschule in Kraft.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Basisfächer der Oberstufe
vom 01.08.2019 / Az. 31–6510.28/1/1
Der Bildungsplan für die Basisfächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Physik (Schwerpunkt Astrophysik) und Spanisch der Sekundarstufe II tritt am 1. August 2019 für die Gemeinschaftsschule in Kraft.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Wahlfächer in der Oberstufe
vom 01.05.2020 / Az. 31-6510.25/87
Der Bildungsplan für die Fächer des Wahlbereichs der Sekundarstufe II Literatur, Psychologie, Philosophie, Geologie, Darstellende Geometrie, Digitale mathematische Werkzeuge (DmW) und Astronomie tritt am 1. August 2021 für die Gemeinschaftsschule in Kraft.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08. März 2022 (V2)
vom 08.03.2022 / Az. 31-6521.-15-NAT/72/24
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Biologie in der Fassung vom 08. März 2022 (V2) tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Biologie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Chemie – Überarbeitete Fassung vom 25. März 2022 (V2)
vom 25.03.2022 / Az. 31-6510.20/544
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Chemie in der Fassung vom 25.03.2022 (V2) tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Chemie vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Physik – Überarbeitete Fassung vom 25. März 2022 (V2)
vom 25.03.2022 / Az. 31-6510.20/544
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Physik in der Fassung vom 25.03.2022 (V2) tritt am 01. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Physik vom 23.03.2016 unter der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmalig für die Schülerinnen und Schüler gilt, die im Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Gemeinschaftskunde – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2)
vom 22.02.2023 / Az. KM35-6510-27/2
Der Fachplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Gemeinschaftskunde vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2) tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 12 eintreten.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Geographie – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2)
vom 22.03.2023 / Az. KM35-6510-27/2
Der Fachplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2) tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die darin ausgewiesenen Kompetenzbereiche für zwei fakultative Kurshalbjahre gelten erstmals für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 in die Klasse 12 eintreten.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Deutsch – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Deutsch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Mathematik – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2)
vom 29.02.2024 / Az. KM31-6510-1/9/23
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) tritt am 1. August 2024 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Mathematik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass er letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Englisch – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Englisch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Englisch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Französisch – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2)
vom 10.03.2025 / Az. KM31-6510-1/12/14
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) tritt am 1. August 2025 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch als spätbeginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für die Schülerinnen und Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Englisch – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Englisch in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Englisch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Französisch – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen; hier:
Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe – Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)
vom 23.03.2026 / Az. KM31-6510-1/12/40
Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Weitere Bildungspläne
Orthodoxe Religionslehre
vom 05.09.2017 / Az. K.u.U. 15-16/2017
Mit Wirkung zum 1.8.2017 treten die Fachpläne Orthodoxe Religionslehre Sekundarstufe I und Gymnasium durch Bekanntmachung in K.u.U. 15-16/2017 vom 5.9.2017 S. 124 in Kraft.