Fachliche Vorbemerkungen
Innerhalb der „Physikalisch-technischen Sondergebiete“ sind z. B. die Teilgebiete Chemie sowie Physikalische Chemie enthalten. Diese Naturwissenschaften, Chemie und die Physikalische Chemie, sind das Bindeglied zur Physik. Sowohl die Chemie als auch die Physikalische Chemie liefern einen wesentlichen Beitrag zur Beantwortung der Frage, „was die Welt im Innersten zusammenhält“. Atombau (Chemie) und Atomphysik (Physik) überlappen sich wie einige andere Themenbereiche beider Disziplinen. Als weiteres Beispiel seien Physikalisch-chemische Analyse-Verfahren genannt. Beide naturwissenschaftliche Disziplinen (Chemie und Physik) prägen durch ihre naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise, durch Erkenntnisse und die daraus resultierenden Anwendungen grundlegend unsere moderne Gesellschaft und (kulturelle) Identität.
Des Weiteren können innerhalb der „Physikalisch-technischen Sondergebiete“ weitere Teilgebiete Platz nehmen, die nach (längerfristiger) Aktualität eingerichtet werden können. Als Beispiel seien die Lasertechnik, Plasmatechnik und die Kernphysik erwähnt. Letztere als Ausgangspunkt und gegebenenfalls Grundlage für eine bedarfsgerechte, kostengünstige und zuverlässige Energieversorgung der Bevölkerung.
Darüber hinaus sind Chemie und Physikalische Chemie Grundlage für die ökonomische aber auch für die ökologische Entwicklung der Industriegesellschaft. Vor allem die oben genannten instrumentellen Analyse-Verfahren tragen als Basis dazu bei, Umweltschutzmaßnahmen zu entwickeln und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Kennzeichnend für die Chemie ist die Betrachtung von Stoff- und Stoffumwandlungen und für die Physikalische Chemie zusätzlich noch die Berücksichtigung und Berechnungen der energetischen Umsätze. Dazu nutzt man Experimente und Modelle über die Struktur und über den Ablauf von Stoffumwandlungen sowie die damit einhergehenden Energieumsätze.
Der Chemieunterricht im Berufskolleg liefert die chemischen Grundkenntnisse, um physikalische Gesetze auf stoffliche Fragen anzuwenden. Die Chemie im 1. Jahr ist dabei eng mit der Physikalischen Chemie im 2. Jahr verzahnt. Die Schülerinnen und Schüler lernen im 2. Jahr Methoden kennen, um physikalisch-chemische Stoffkonstanten zu bestimmen. Außerdem wenden sie physikalische Messmethoden auf chemische Systeme an. So werden sie befähigt, Messdaten verschiedener physikalisch-chemischer Analyse-Verfahren z. B. im Fach Informatik digital zu verarbeiten.
Bei der Lösung von technischen Fragen übertragen die Schülerinnen und Schüler fachübergreifend Kenntnisse aus der Mathematik, Physik und Chemie auf neue Gebiete und erkennen den naturwissenschaftlichen Gesamtzusammenhang.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.