Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Herstellung von Arzneimitteln stellt ein zentrales Aufgabengebiet der Pharmazeutisch-technischen Assistentin und des Pharmazeutisch-technischen Assistenten in der öffentlichen Apotheke, der Krankenhausapotheke und in der pharmazeutischen Industrie dar. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler entsprechend des PTA-Reformgesetzes zu befähigen, die aktuellen Vorschriften bezüglich Hygiene und Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen. Darüber hinaus müssen sie in die Lage versetzt werden, die in der Apothekenbetriebsordnung genannten Darreichungsformen, inklusive steriler Arzneimittel, gemäß ärztlicher Anweisung nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herstellen und kennzeichnen zu können. Das Fach „Galenische Übungen“ vermittelt dafür die notwendigen fachlichen Grundlagen sowie die Handlungskompetenz, insbesondere zur Bedienung der für die Herstellung notwendigen Geräte, für die Dokumentation der Herstellung von Rezepturen und Defekturen und der Durchführung des patientenindividuellen Stellens und Verblisterns.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Galenische Übungen“ wenden die Schülerinnen und Schüler die im Fach „Galenik“ erworbenen theoretischen Kenntnisse praktisch an.
Sie beherrschen den sicheren Umgang mit der pharmazeutischen Literatur, insbesondere den Vorschriften für die Herstellung von Arzneiformen. Sie stellen die Arzneiformen unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene-, Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften her. Die Schülerinnen und Schüler nutzen für alle Schritte der Arzneimittelherstellung ein apothekenübliches pharmazeutisches Laborprogramm.
Sie werden sich der Notwendigkeit bewusst, exakt und sorgfältig zu arbeiten, um den besonderen Qualitätsanforderungen an Arzneimittel zu genügen.
Durch geeignete Wahl der Unterrichtsmethoden werden Selbstständigkeit, Arbeitsorganisation und Sozialkompetenz gefördert.
Im Projektunterricht stellen die Schülerinnen und Schüler mehrere Rezepturen und Defekturen zeitlich koordiniert und unter den Anforderungen des Apothekenbetriebes her, um die Handlungskompetenz zu fördern.
Der Unterricht soll in Gruppenteilung stattfinden, um eine intensive Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers zu gewährleisten.
Die Prüfung der hergestellten Arzneimittel erfolgt im Fach „Chemisch-pharmazeutische Übungen“.
Die Inhalte sind unter Einbeziehung digitaler Medien zu bearbeiten, wobei der Unterricht in den Fächern „Galenik“ und „Galenische Übungen“ eng miteinander zu verzahnen ist. Die Lehrplaneinheiten sind in beiden Fächern nach Arzneiformen gegliedert, wobei ein gleichzeitiges Erarbeiten der theoretischen und praktischen Inhalte zur jeweiligen Arzneiform anzustreben ist. Einer engen Abstimmung bedarf es außerdem mit den Fächern „Fachbezogene Mathematik“, „Pharmazeutische Gesetzes- und Berufskunde“, „Übungen zur Abgabe und Beratung“ und „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“.
Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten kann nach pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler und des individuellen Schulcurriculums angepasst werden. Die Inhalte der BPE 1 können anhand konkreter Praxisbeispiele in die weiteren BPE integriert werden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.