Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Physik“ vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen und Grundwissen, die zum Verständnis physikalisch-chemischer Phänomene und Gesetze essenziell sind. Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis stellt eine Basis für die Bearbeitung beruflich relevanter problemorientierter Aufgabenstellungen dar und wird durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit mit dem Fach „Physikalische Chemie“ und dem „Physikalischen und physikalisch-chemischen Praktikum“ verwirklicht. Die Schülerinnen und Schüler verstehen beruflich relevante physikalische Prinzipien und gewinnen Einblicke in naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.
Der sichere Umgang mit grundlegenden physikalischen Größen wie beispielsweise Dichte, Masse und Volumen als auch die Kenntnis der wichtigsten physikalischen Zusammenhänge in den Gebieten Wärmelehre und Elektrizitätslehre stellen die Basis für das Verständnis physikalisch-chemischer Vorgänge dar.
Das Fach „Physik“ führt in wichtige Aspekte der Messtechnik ein. Die Schülerinnen und Schüler werden dadurch in die Lage versetzt, beim praktischen Arbeiten geeignete Verfahren auszusuchen, die Gerätefunktionen zu verstehen, den Geräteeinsatz sinnvoll zu planen und die Messungen mit der notwendigen Genauigkeit durchzuführen. Dies sind wesentliche Voraussetzungen, um die Schülerinnen und Schüler an die im Berufsleben von ihnen erwartete Selbstständigkeit und Eigenverantwortung heranzuführen.
Der Begriff der Energie als fundamentale Erhaltungsgröße ist Grundlage zur Beschreibung von physikalischen, chemischen und technischen Abläufen und stellt damit einen wesentlichen Faktor zum nachhaltigen Verständnis einer Vielzahl von Abläufen in der Laborpraxis dar.
Die Schülerinnen und Schüler wenden die physikalischen Zusammenhänge der Mechanik und Hydrostatik zur Beschreibung und Erklärung physikalisch und physikalisch-chemischer Zusammenhänge an. Die erlangte Fachkompetenz im Bereich der Mechanik und Hydrostatik bildet beispielsweise eine wichtige Grundlage für die Anwendung der idealen und realen Gasgesetze im Bereich der „Physikalischen Chemie“.
Der überwiegende Teil der in der Arbeitswelt der Umweltschutztechnischen Assistentinnen und Assistenten verwendeten Geräte enthalten elektrische bzw. elektronische Bauteile. Ein physikalisches Grundverständnis von elektrischen Vorgängen ist somit für die Schülerinnen und Schüler eine wichtige Voraussetzung, um den sicheren Umgang mit diesen Geräten zu gewährleisten. Darüber hinaus erleichtert ein grundlegendes elektrotechnisches Verständnis die Einarbeitung in neue elektrische und elektronische Messverfahren wie z. B. im physikalisch-chemischen Labor.
Die Schülerinnen und Schüler verzahnen in der Bildungsplaneinheit Radioaktivität erlerntes Fachwissen über den Atombau aus der „Organischen Chemie“ und der elektromagnetischen Strahlung aus der „Physikalischen Chemie“ mit dem Energiebegriff. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Gefährdungspotenzial der unterschiedlichen Strahlungsarten auf den Menschen und die Umwelt.
Das Fach „Physik“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.