Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Mathematik I“ fördert strukturiertes Denken und Darstellen. Die Inhalte sind im Wesentlichen auf fachliche Fragestellungen der Chemie und der Chemietechnik bezogen. Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis stellt eine Basis für die Bearbeitung beruflich relevanter problemorientierter Aufgabenstellungen dar und wird durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit mit allen fachtheoretischen und fachpraktischen Fächern verwirklicht. Durch den Praxisbezug unterscheidet sich dieses Fach von der allgemeinen Mathematik. Zugleich bildet das Fach „Mathematik I“ die Voraussetzung für den Zusatzunterricht zur Fachhochschulreife im Wahlfachbereich („Mathematik II“).
Im Fach „Mathematik I“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, chemisch-technische Zusammenhänge mithilfe mathematischer Darstellungs- und Lösungsverfahren zu erfassen. Die gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden auf berufsbezogene Aufgabenstellungen übertragen. Die Entwicklung mathematischer Kompetenzen wird zusätzlich durch den sinnvollen Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge unterstützt.
Die Kenntnis mathematischer Grundlagen und die Beherrschung der Gesetze der Algebra sind Voraussetzung für die Lösung quantitativer Aufgaben aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Fähigkeit, im Rahmen der Labortätigkeit Messergebnisse richtig auszuwerten. Hierbei werden die theoretischen Grundlagen anderer Unterrichtsfächer vertieft. Der Einsatz binnendifferenzierter Methoden und Aufgaben ermöglicht die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichem Leistungsniveau.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.