Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Modellbautechniken“ wird der Umgang und die Bearbeitung mit gebräuchlichen Werkstoffen (Metalle, Hölzer, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Beschichtungs- und weitere Werkstoffe) sowie die zur Umsetzung benötigten grundlegenden handwerklich-technischen Fertigkeiten vermittelt.
Anhand der Fähigkeiten und der erläuterten Kenntnisse, die bei der projektorientierten Themenbearbeitung zur Anwendung kommen, entwickeln die Schülerinnen und Schüler komplexere Fertigkeiten, die dann zielgerichtet zur selbstständigen Umsetzung von Anschauungs- und Funktionsmodellen angewendet werden. Hierfür entwickeln sie selbstständig einen Arbeitsplan.
Die Bildungsplaneinheiten orientieren sich an wichtigen Bereichen der beruflichen Praxis.
Im ersten Jahr erhalten die Schülerinnen und Schüler ein schulunabhängiges werkstofforientiertes Basiswissen, das ihnen einen Schulwechsel zum Beginn des zweiten Schuljahres ermöglicht. Es bildet damit die Grundlage für die Bearbeitung der Wahlthemen, die u.a. die Hauptfertigungsverfahren (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen) abbilden.
Die Bildungsplaneinheit 1 „Prüfen“ sollte zuerst erarbeitet werden, da sie grundlegend für die BPE 2, 3 und 4 ist.
Durch die Auswahl von fünf aus acht Wahlthemen sind im zweiten Schuljahr Vertiefungen entsprechend den jeweiligen Schulprofilen und deren Ausstattung möglich.
Unverzichtbar für die Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsfach „Modellbautechniken“ sind Kenntnisse und Anwendung der Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften. Diese müssen entsprechend der Gefährdung zwingend zu Beginn jeder Bildungsplaneinheit unterrichtet werden. Sie umfassen insbesondere Werkstattordnung, Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz, persönliche Schutzausrüstung, Notfallmaßnahmen und technische Datenblätter wie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.
„Modellbautechniken“ hat neben dem Fach „Gestaltung“, „Technologie“ und dem praxisbezogenen Fach „Darstellungstechniken“ in der Ausbildung zum technischen Assistenten im Produktdesign eine tragende Rolle. Der enge Bezug dieser vier Fächer zueinander bedingt eine enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Für diesen fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht ist eine entsprechende Lernorganisation mit möglichst freier Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung zur Abbildung der vollständigen Handlung von der Idee zum Produkt.
Folglich wird das Fach „Modellbautechniken“ inhaltlich und theoretisch im Fach „Technologie“ ergänzt, erweitert und vertieft.
Die Merkblätter „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“ und „Unterschiede und Anforderungen im Modellbau in BKPD“ in der jeweils gültigen Fassung dienen als Orientierung für Unterricht, Leistungsfeststellung und Prüfungserstellung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.