Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Gestaltung“ ist gegenüber „Präsentationstechnik“, „Technologie“ und den praktischen Fächern „Darstellungstechniken“, „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ das Leitfach. Der enge Bezug aller zuvor genannten Fächer zueinander bedingt eine ebenso enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Für einen fächerverbindenden und handlungsorientierten Unterricht im Fach „Gestaltung“ ist eine selbstständige Lernorganisation mit möglichst freier Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung für die Schülerinnen und Schüler.
Des Weiteren wird das Fach „Gestaltung“ sowohl durch theoretische als auch praktische Inhalte der Fächer „Präsentationstechnik“, „Technologie“, „Darstellungstechniken“, „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ ergänzt, erweitert und vertieft. Ebenso denkbar ist es, den Bezug zu einem Wahlpflichtfach herzustellen.
In dem fächerübergreifenden Unterricht lernen die Schülerinnen und Schüler, Aufgabenstellungen aus der Produktgestaltung strukturiert und zielgerichtet zu bewältigen. Die vollständige Handlung, von der Idee bis zum (End-)Produkt, wird so eingeübt und abgebildet. Zu dieser gehört auch, Gestaltung von einer dem individuellen Geschmack unterworfenen Beliebigkeit zu unterscheiden und nachhaltige sowie ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Die übergreifende Bildungsplaneinheit BPE 1 „Gestaltungsprozess“ dient als theoretische Einführung in die Produktgestaltung und wird in projektbezogener Form in BPE 4 „Typografie und Layout“, BPE 5 „Produktgestaltung I“ und BPE 7 „Produktgestaltung II“ praktisch angewendet. Mindestens ein fächerverbindendes Projekt ist im Fach „Gestaltung“ im ersten Schuljahr begleitet durchzuführen. Eine schrittweise Herangehensweise der Schülerinnen und Schüler dient der Einführung in die projekthafte Arbeitsweise des Produktdesigns und als Vorbereitung auf die Projektarbeit im zweiten Schuljahr. Eine Dokumentation ist dabei fester Bestandteil. In dieser dokumentieren und reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsweise und ihre Ergebnisse. Um die eigene Leistung kritisch zu hinterfragen, ist ein enger Kontakt zu Unternehmen aus dem Designbereich und fachspezifische Exkursionen, wie im VIP-Bereich genannt, hilfreich.
Erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit digitalen Medien werden in den Fächern „Computeranwendung“ und „Präsentationstechnik“ vermittelt. Die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung in der Produktgestaltung sind bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.
Bei der Auseinandersetzung mit Designgeschichte reflektieren die Schülerinnen und Schüler einen bedeutenden Teil des europäischen Kulturguts. Dabei ordnen sie Designprodukte zeitlich und stilistisch in den geschichtlichen Kontext ein und reflektieren unsere heutige Konsumwelt und deren Entstehung.
Zusammenfassend schafft der Unterricht im ersten Schuljahr die gestalterischen Grundlagen, die im zweiten Schuljahr erweitert werden, in dem fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft werden. Die Schülerinnen und Schüler werden durch das Fach „Gestaltung“ auf den Einstieg in eine fachspezifische Berufsausbildung vorbereitet und in ihrer Studierfähigkeit gefördert.
Die Merkblätter „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“ und „Unterschiede und Anforderungen im Modellbau in BKPD“ in der jeweils gültigen Fassung dienen als Orientierung für Unterricht, Leistungsfeststellung und Prüfungserstellung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.