Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Darstellungstechniken stellen ein wichtiges Glied in der Produktgestaltung dar und dienen als zeichnerisches Kommunikationsmittel in der Produktgestaltung. Dazu werden fundierte praktische und theoretische Fachkenntnisse der Darstellungstechniken benötigt. Diese erlernen die Schülerinnen und Schüler im Fach „Darstellungstechniken“ und wenden diese im gesamten Gestaltungsprozess – von den Scribbles der ersten Idee bis zum fertigen Rendering – an.
Die im praktischen Fach „Darstellungstechniken“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten kommen übergreifend in den Fächern Gestaltung, Projektarbeit und Modellbautechniken, aber auch in Computertechnik und Technologie zum Einsatz. Die Schülerinnen und Schüler lernen eigene Ideen und Problemlösungen zu visualisieren und sich die in der Produktgestaltung unumgängliche konzeptionelle Arbeitsweise zu erschließen.
Über die grundlegenden technischen, technologischen und wirtschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der anderen Fächer des BKPD hinaus werden im Fach „Darstellungstechniken“ analytische und produktiv-gestalterische Kompetenzen vermittelt. Als Sehschule wird genaues Beobachten und Analysieren von Zeichnungen, Objekten oder Produkten geübt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden für eigene Zeichnungen genutzt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Einblick in das Berufsfeld des Produktdesigns und der angrenzenden Berufe. Das Fach „Darstellungstechniken“ fördert, wie die übrigen Fächer des BKPD, sowohl den Einstieg in eine vertiefende Berufsausbildung als auch die Studierfähigkeit für gestalterische und technische Fachrichtungen.
Im ersten Schuljahr werden analytische, technische und gestalterische zeichnerische Grundlagen erworben, um diese dann im zweiten Schuljahr im Hinblick auf komplexe Produktdarstellungen, auch in Kombination mit digitalen Möglichkeiten, zu vertiefen. Auch die räumlichen Darstellungsmöglichkeiten der Fluchtpunktperspektiven werden im zweiten Schuljahr verstärkt eingesetzt.
2. Fachlicher und individueller Kompetenzerwerb
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Unterricht befähigt werden
- Grundlagenwissen aus den Bereichen technischer Kommunikation und manueller zeichnerischer Darstellung einzusetzen und disziplinübergreifend anzuwenden,
- Darstellungstechniken angemessen, zielgruppenorientiert und aufgabenbezogen in allen Phasen des Gestaltungsprozesses einzusetzen,
- manuelle Darstellungstechniken mit digitalen Möglichkeiten zu kombinieren,
- eigene Ideen zu visualisieren, und diese kritisch zu hinterfragen und zeichnerisch zu optimieren,
- unter semiotischen Gesichtspunkten bei eigenen oder gegebenen Darstellungen Formen und Details zu erkennen und zu beschreiben (Syntaktik), deren Wirkung zu erläutern (Semantik), gestalterische Möglichkeiten zu reflektieren und gezielt einzusetzen (Pragmatik),
- ihre Wahrnehmung zu schärfen und somit das Zeichnen und Darstellen als Sehschule zu erfahren und zu erkennen, dass Ausdauer, Übung und Reflexion zu qualitätsvolleren Darstellungen führen.
3. Unterrichtsorganisation – individualisiertes Lernen
Das Lösen komplexer gestalterischer Probleme fordert interdisziplinäres Denken und Arbeiten. Das Fach Darstellungstechniken ist somit mit allen Bereichen in denen Ideen, Konzepte und Produkte dargestellt werden eng verknüpft – schwerpunktmäßig mit den Fächern Gestaltung, Projektarbeit, Modellbautechniken und Technologie. Für den handlungsorientierten sowie fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ist eine flexible Lernorganisation eine wichtige Voraussetzung.
Daher werden fächerübergreifend die Anforderungen an Skizzen und Darstellungen zur Erstellungsmethodik, Genauigkeit, Bemaßung und weitere Erläuterungen in einem Merkblatt definiert, dem Merkblatt „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“.
Das Erlernen der Darstellungstechniken ist ein sehr individueller Weg, bei dem die Lernenden zeichnerische Erfahrungen selbst machen und ihr Können entwickeln und üben müssen. Wiederkehrende Einzelbesprechungen ermöglichen individualisiertes Lernen. Dies ist beratungsintensiv und die Klasse muss daher, wie alle praktischen Fächer, bei entsprechender Gruppengröße geteilt unterrichtet werden.
4. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Kompetenzen und die damit verknüpften Inhalte der Bildungsplaneinheiten sind eng miteinander verknüpft und können z. B. in Projekten über die Bildungsplaneinheiten übergreifend kombiniert vermittelt werden.
Der Bezug der Fächer „Darstellungstechniken“, „Computeranwendung“, „Gestaltung“, „Modellbautechniken“ und „Technologie“ bedingt eine Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.