Fachliche Vorbemerkungen
Die Foto- und Medientechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Betrieben der Medienbranche, Industriebetrieben, Behörden sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. Sie konzipieren fotografische Aufnahmen, bereiten diese vor, setzen sie fototechnisch um und arbeiten sie zum Endprodukt aus. Hierbei berücksichtigen sie die Gestaltungsanforderungen und -bedingungen fotografischer Darstellung ebenso wie die fototechnischen Anforderungen und den Verwendungszweck fotografischer Aufnahmen. Dazu gehört in der Fototechnik:
- die technische korrekte Auswahl der Kamera
- die technisch korrekte Auswahl von Objektiven
- eine angemessene Beleuchtung mit Belichtungsmessung
- ein farbtreues Arbeiten am Arbeitsplatz
- eine angemessene Bildverarbeitung
- das Anwenden auftragsbezogener Dateiformate
- das Beachten der Rechtsgrundlagen im Fotorecht
Die Zielformulierungen beschreiben die Mindestanforderungen der zu vermittelnden Kompetenzen und den Qualifikationsstand am Ende der Berufsausbildung. Folgende Ziele verfolgt der Bildungsplan:
- Im Fach „Fototechnik“ werden die Schülerinnen und Schüler mit den Grundbegriffen und Gesetzmäßigkeiten der Fototechnik vertraut gemacht. Sie lernen aktuelle Verfahren und Techniken im Bereich Fototechnik kennen und verfolgen neue Entwicklungen.
- Die Schülerinnen und Schüler werden mit den gängigen Aufnahmesystemen und deren Komponenten vertraut gemacht. Sie überprüfen und beurteilen die Zusammenhänge zwischen Lichtsituation, Kamerasystem und Kameraeinstellung. Sie ermitteln selbstständig die erforderlichen Kameraeinstellungen sowie die benötigten Aufnahmesystemkomponenten.
- Die Schülerinnen und Schüler beurteilen fremde sowie ihre selbst erstellten Bilder nach technischen Qualitätskriterien und kundenspezifischen und technischen Anforderungen. Sie beschreiben grundlegende Aspekte des Urheberrechts und die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Werken sowie wesentliche Bestandteile des Datenschutzes.
Der Bildungsplan orientiert sich an der Berufs- und Arbeitswelt der Fotografen. Seine Zielformulierungen sind didaktisch-methodisch so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungskompetenz führen.
Die Struktur der Bildungsplaneinheiten in Fototechnik spiegelt einen sich stufenweise aufbauenden Kompetenzerwerb in Bereichen Gerätetechnik, Farbe, Daten, Bildverarbeitung und Recht. In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Die Entwicklung von Kreativität, Flexibilität, Improvisationsfähigkeit, bewusstes fotografisches Sehen und Wahrnehmen sowie die Förderung von Kundenorientierung und Teamfähigkeit durchziehen die Ausbildung zum Foto- und medientechnischen Assistenten als durchgängige Prinzipien. Gegenüber den Handlungen und Werken anderer ist stets eine wertschätzende Haltung einzunehmen.
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ökonomie, der Ökologie sowie der Qualitätssicherung sind in den Bildungsplaneinheiten grundsätzlich zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.