Fachliche Vorbemerkung
Die Foto- und Medientechnischen Assistentinnen und Assistenten arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Betrieben der Medienbranche, Industriebetrieben, Behörden sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen.
Die Foto- und Medientechnischen Assistentinnen und Assistenten werden darauf vorbereitet, im Team zu arbeiten und einen gemeinschaftlichen Arbeitsauftrag in Teilaspekten oder als Ganzes zu realisieren. Sie sollen deshalb neben ihrem theoretischen Wissen und den erforderlichen praktischen Fertigkeiten ein umsichtiges Verhalten in der Gruppe erhalten.
Die Arbeiten im Multimediabereich fordern von den Foto- und Medientechnischen Assistentinnen und Assistenten ein interdisziplinäres Wissen und dazu entsprechende Fertigkeiten. Dies wird im Theorie- und Praxisunterricht fächer- und lernfeldübergreifend, ganzheitlich und handlungsorientiert vermittelt. Eine enge Beziehung der allgemeinbildenden Fächer zur Berufsausbildung ist erwünscht.
Im Unterricht werden die gestalterischen und medientechnischen Grundlagen gelegt. Zusätzlich wird die Einsicht vermittelt, dass die Realisierung von Gestaltungskonzepten von einer Vielzahl von Faktoren und gestalterischen Regeln abhängt. Dazu gehören:
- die Wahrnehmung
- technologischen Möglichkeiten
- Zielgruppenanalyse und
- die gesellschaftliche Akzeptanz
Gleichzeitig wird ein reflektierter Umgang mit Medien initiiert. Analysen von moderner Print- und Filmwerbung sollen an die Techniken und die Gestaltungsführung aktueller Gestaltung heranführen. Diese Erkenntnisse fließen in eigene Bildkonzepte ein.
In der Medientechnik werden die digitale Bildaufzeichnung und die zugehörige Bildtechnik und Bildausgabetechnik behandelt. Die Grundlagen der Drucktechnik und das Wissen über die Druckvorstufenarbeit sind ebenfalls Inhalte der Ausbildung.
Die audiovisuelle Kommunikationstechnik beinhaltet auch die Kenntnis über die Zusammenhänge beim Bewegtbild und Grundlagen der Tonaufzeichnung und deren jeweilige Verarbeitung. Der Umgang mit Autorensystemen verlangt neben der Einführung in die technischen Gegebenheiten auch die systematische Heranführung an konzeptionelles Arbeiten.
Im Fach „Medientechnik“ werden auch virtuelle digitale Artefakte wie Computer Generated Imagery (CGI) und Immersive Medien behandelt. Die Schülerinnen und Schüler erweitern hier ihre Kenntnisse im Bereich der virtuellen Bilderstellung und erstellen einfache virtuelle digitale Medien.
Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Unterricht befähigt, geeignete Software sach- und aufgabenbezogen anzuwenden.
Das Lösen komplexer gestalterischer Probleme fordert interdisziplinäres Denken und Arbeiten. Teamorientierung und arbeitsteiliges Vorgehen sind erforderlich, wodurch soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft gefördert werden. Die Entwicklung von Kreativität, Flexibilität, Improvisationsfähigkeit, bewusstem Sehen und Wahrnehmen sowie die Förderung von Kundenorientierung durchziehen die Berufsausbildung als durchgängige Prinzipien. Gegenüber den Handlungen und Werken anderer ist stets eine wertschätzende Haltung einzunehmen.
In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ökonomie, der Ökologie sowie der Qualitätssicherung sind in den Bildungsplaneinheiten grundsätzlich zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das Fach „Medientechnik“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt dieses anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.