Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Mathematik I“ üben die Schülerinnen und Schüler die Anwendung der mathematischen Grundbegriffe und Gesetzmäßigkeiten in der Foto- und Medientechnik. Durch differenzierte Aufgabenstellungen in verschiedenen Schwierigkeitsgraden werden die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, foto- und medientechnische Zusammenhänge mithilfe mathematischer Darstellungs- und Lösungsverfahren zu erfassen. Die gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden auf berufsbezogene Aufgabenstellungen, insbesondere aus der Fotografie (z. B. Berechnung von Bildwinkeln, Berechnung passender Blendenöffnungen, Belichtungszeiten oder ISO-Werten, Berechnung von Seitenverhältnissen bei proportionalen Vergrößerungen, Berechnung des Crop-Faktors etc.) übertragen. Zugleich wird das strukturierte Denken und Darstellen gefördert. Ein Ziel des Mathematik-Unterrichts ist es demnach, den Schülerinnen und Schülern die mathematischen Hintergründe der in der Praxis angewandten Methoden und Verfahren, wie zum Beispiel das Abzählen passender Belichtungszeiten, Blendenöffnungen oder ISO-Werten mithilfe einer Tabelle oder das Einschätzen der Wirkung eines Objektivs mithilfe des Crop-Faktors, nahezubringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, die Verfahren aus der Praxis nicht nur anzuwenden, sondern auch zu verstehen.
Die Kenntnis mathematischer Grundlagen und die Beherrschung der Gesetze der Algebra sind Voraussetzung für die Lösung quantitativer Aufgaben aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Die Schülerinnen und Schüler übertragen ihre Fähigkeiten auf die Probleme der praktischen Arbeiten. In der Bearbeitung von Fragen und Problemen mit mathematischen Mitteln soll eine allgemeine Problemlösefähigkeit erworben werden.
Weiterhin werden die theoretischen Grundlagen anderer Unterrichtsfächer, insbesondere der Fächer „Bildaufnahmetechnik“, „Bildverarbeitungstechnik“, „Fototechnik“ und „Angewandte Physik und Chemie“, vertieft.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.