Fachliche Vorbemerkungen
Foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten können Bild- und Filmmaterial bewerten und digital weiterverarbeiten. In der Erstellung und Bearbeitung von digitalen Medien werden foto- und medientechnische Assistentinnen und Assistenten ausgebildet.
Im Fach „Bildverarbeitungstechnik“ lernen die Schülerinnen und Schüler die Verfahren der fotografischen Bildausgabe, den Einsatz von Hard- und Software zu Medienverarbeitung, Layouterstellung und digitale Präsentationsformen. Sie sollen die Bereitschaft entwickeln, sich eigenständig in neue Verfahren oder Programme einzuarbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können Filme auftragsbezogen nachbearbeiten. Sie schneiden, vertonen Filmmaterial und reichern es durch Texte, Grafiken und Animationen an. Sie erstellen 3-D-Abbildungen und Animationen mittels Computer Generated Imagery. Ebenso befassen sie sich mit Immersiven Medien. Dabei wenden sie bild- und filmgestalterische Grundlagen an.
Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Unterricht befähigt, geeignete Software sach- und aufgabenbezogen anzuwenden.
Sie beurteilen fremde sowie ihre selbst erstellten Medien nach Gestaltungs- und Qualitätskriterien und kundenspezifischen und technischen Anforderungen.
Die Struktur der Bildungsplaneinheiten im Fach „Bildverarbeitungstechnik“ spiegelt einen sich stufenweise aufbauenden Kompetenzerwerb im Bereich der Bild- und Datenverarbeitung. Weiterhin erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, Werkzeuge zur Qualitätssicherung einzusetzen. In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Das Lösen komplexer gestalterischer Probleme fordert interdisziplinäres Denken und Arbeiten. Teamorientierung und arbeitsteiliges Vorgehen sind erforderlich, wodurch soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft gefördert werden. Die Entwicklung von Kreativität, Flexibilität, Improvisationsfähigkeit, bewusstem Sehen und Wahrnehmen sowie die Förderung von Kundenorientierung durchziehen die Berufsausbildung als durchgängige Prinzipien. Gegenüber den Handlungen und Werken anderer ist stets eine wertschätzende Haltung einzunehmen.
In jeder Bildungsplaneinheit sind Kompetenzbereiche wie Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Lernkompetenz sowie kommunikative Kompetenz zu berücksichtigen, unabhängig davon, welcher der Bereiche im Vordergrund steht.
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Ökonomie, der Ökologie sowie der Qualitätssicherung sind in den Bildungsplaneinheiten grundsätzlich zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das Fach „Bildverarbeitungstechnik“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt dieses anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.