Fachliche Vorbemerkungen
Die modernen instrumentellen Analysemethoden stellen eine wesentliche Kernkompetenz in der Ausbildung zur Chemisch-technischen Assistentin und zum Chemisch-technischen Assistenten dar. Im Fach „Instrumentell analytisches Praktikum“ lösen die Schülerinnen und Schüler gängige Analysefragestellungen bei komplexen Probenmatrizes.
Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist die Basis für die Bearbeitung beruflich relevanter, problemorientierter Handlungssituationen und wird durch die fächerübergreifende Zusammenarbeit insbesondere mit den Fächern „Physikalisches und physikalisch-chemisches Praktikum“ und „Mathematik I“ sowie „Berufsbezogene Datenverarbeitung“ verwirklicht. Teilbereiche können mit dem „Physikalischen und physikalisch-chemischen Praktikum“ verknüpft werden, wodurch den Schülerinnen und Schülern eine umfassende Handlungskompetenz vermittelt wird.
Die erlernten grundlegenden Arbeitsmethoden aus dem 1. Ausbildungsjahr aus den Fächern „Analytisch anorganisches Praktikum“ sowie „Physikalisches und physikalisch-chemisches Praktikum“ sind notwendige Voraussetzungen, um alltagsbezogene Problemstellungen mit dem Einsatz moderner Analysesysteme lösen zu können. Dadurch soll stets ein aktueller Bezug zur Arbeitswelt, auch im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, hergestellt werden.
Neben den in der beruflichen Laborpraxis weitverbreiteten nass-chemischen analytischen Methoden und deren komplexen Probenvorbereitungen werden die Schülerinnen und Schüler auch in der instrumentellen Analytik auf den beruflichen Alltag in modernen Analyselaboren vorbereitet. Hier spielt die Methodenentwicklung, die Aufarbeitung der Proben, die Datenaufnahme, die Datenauswertung sowie Dokumentation nach der Guten Laborpraxis (GLP) eine wesentliche Rolle.
Durch eine situativ angepasste Sozialform wie z. B. Einzel- oder Partnerarbeit werden die Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert und individuell gefördert. Die gewählte Problemstellung ermutigt die Schülerinnen und Schüler dazu eigene Ideen, Arbeitsabläufe und Lösungsansätze zu entwickeln.
Durch das Fach „Instrumentell analytisches Praktikum“ erschließen sich den Schülerinnen und Schülern analytische Zusammenhänge und deren fächerübergreifende Handlungskompetenzen. Dabei können die Problemlösungsstrategien den Analyseanforderungen der lokalen Firmen angepasst werden. Zur Erweiterung der Methodenkompetenz führen die Schülerinnen und Schüler praxisrelevante biochemische Analysen durch.
Die durchgeführten Analysen werden protokolliert und ausgewertet.
Das Fach „Instrumentell analytisches Praktikum“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.